37/32 (Brandverhütungsschauen)

37/32 (Brandverhütungsschauen)

Bei der Brandschau werden auch Brand- und Gefahrenmeldeanlagen regelmäßig in Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen mit erhöhter Brandgefahr geprüft.

In der "Brandverhütungsschau" werden, vor Ort, besonders gefährdete Gebäude und Einrichtungen überprüft.

Brandverhütungsschau dient der Sicherheit

Die Brandverhütungsschau ist die regelmäßige, behördliche Prüfung von Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen in denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Menschen, Tieren oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Die gesetzliche Grundlage der Brandverhütungsschau findet sich im § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Brandschausatzung

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Stand: 09.12.2022

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