37/52 (Abrechnung Rettungsdienst)

37/52 (Abrechnung Rettungsdienst)

Notarzteinsatzfahrzeug, Krankentransportwagen und Rettungswagen der Feuerwehr Mülheim

Die Stadt Mülheim ist als Trägerin des Rettungsdienstes dazu verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicherzustellen.

Für die Durchführung der Notfallrettungs- und Krankentransporteinsätze ist die Stadt berechtigt, auf Basis einer entsprechenden Satzung Gebühren zu erheben.

Bei Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden diese Gebühren entweder mit den Patient*innen selbst oder – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Im Jahr 2014 wurden Gebührenbescheide für die Abrechnung von mehr als 28.000 Notfallrettungs- und Krankentransporteinsätze erstellt.

Weitere Informationen finden Sie in der Rettungsdienstgebührensatzung 2019.

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Stand: 25.01.2023

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