Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte für die Schulen in Mülheim an der Ruhr

Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte für die Schulen in Mülheim an der Ruhr

Schulen sind öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Aus diesem Grund haben sie einen Beauftragten oder eine Beauftragte für Datenschutz zu bestimmen (gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a) Datenschutzgrundverordnung - DSGVO). Für Schulen in kommunaler und staatlicher Träger*innenschaft wird ein*e für alle Schulen im Schulamtsbezirk zuständige*r Datenschutzbeauftragte*r vom zuständigen Schulamt bestellt.

Symbolbild für Datenschutz. Behördlich bestellter Datenschutzbeauftragter für die Schulen in Mülheim. - Pixabay

Zu den Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten gehören unter anderem:

  • Unterstützung der Schulleitung bei der Sicherstellung des Datenschutzes an Schulen
  • Beratung der Schulleitung bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 1 Absatz 3 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schüler*innen und Eltern (VO-DV I) und § 1 Absatz 6 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrer*innen (VO-DV II)
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung schulinterner Regelungen zur Gewährleistung des Datenschutzes
  • Beratung von allen an der Schule mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befassten Personen in Fragen des schulischen Datenschutzes
  • Beratung der von der Verarbeitung ihrer Daten betroffenen Personen in der Schule in Fragen des schulischen Datenschutzes
  • Kontrolle der Fristen für die Löschung von Daten

Adresse:
Städtische Realschule Broich
DSB für die Schulen in Mülheim an der Ruhr
Holzstraße 80
45479 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: datenschutz-schule@muelheim-ruhr.de

Kontakt


Stand: 03.05.2021

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