Archiv-Beitrag vom 14.01.2020Wichtige Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen

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Nach dem Urteil zur Stichwahl bei Kommunalwahlen

Der Wahlausschuss zu den Kommunalwahlen am 13. September 2020 hatte in seiner Sitzung am 14. November 2019 das Mülheimer Stadtgebiet wieder in 27 (Kommunal)Wahlbezirke eingeteilt. 
Mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20. Dezember 2019 wurde die bisherige Abweichungsobergrenze von 25 % der durchschnittlichen Einwohnerzahl (Deutsche und übrige Unionsbürger) auf nunmehr 15 % abgesenkt.

Aufgrund dieser Entscheidung wird der Wahlausschuss am 29. Januar 2020 erneut zusammentreten müssen, da durch die neue Toleranzgrenze in einigen wenigen Mülheimer Wahlbezirken dieser Wert unter- beziehungsweise überschritten wird.
Die Beschlussfassung des Wahlausschusses vom 14. November 2019 ist somit hinfällig, so dass derzeit keine Bewerberaufstellungen für die Wahlbezirke zur Wahl des Rates der Stadt erfolgen dürfen.
Es ist angedacht, dass nach entsprechender Beschlussfassung des Wahlausschusses die öffentliche Bekanntmachung über die neue Einteilung des Wahlgebietes im Amtsblatt der Stadt spätestens am 5. Februar 2020 erfolgen soll.
Erst nach dieser Bekanntmachung dürfen die Kandidatenaufstellungen für die Wahlbezirke stattfinden.

Das Rats- und Rechtsamt steht den Wahlvorschlagsträgern für Rückfragen und weitere Informationen unter der Rufnummer 455-3030 gerne zur Verfügung.

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Stand: 14.01.2020

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