Infos für Wahlhelfende

Wir freuen uns, dass Sie sich ehrenamtlich in einem Wahlvorstand engagieren möchten.

Die Wahlen werden in Deutschland nicht durch die staatliche Verwaltung, sondern durch unabhängige Wahlorgane durchgeführt. Dafür braucht unsere Demokratie für jede Wahl Wahlhelfer*innen, die dieses Ehrenamt übernehmen. Ihr Engagement während der Wahl ist also Dienst für die Demokratie und für die Möglichkeit freier Wahlen!

Zur Online-Anmeldung als Wahlhelfer*in.

Wer kann Wahlhelfer*in werden?

Eingesetzt werden können alle Personen, die entweder die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, also wahlberechtigt sind. Mit Ihrer Unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren unseres parlamentarisch-demokratischen Systems. Wir freuen uns besonders über „Jung- und Erstwähler*innen“.

Was erwartet mich bei der Wahl?

Die Wahl in den Stimmbezirken dauert am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr. Die Wahlvorstände werden so besetzt, dass eine stundenweise Freistellung der einzelnen Mitglieder möglich ist. Sie sind also nicht unbedingt den ganzen Tag im Wahllokal.

Als Wahlhelfer*in kümmern Sie sich vor Ort in einem Wahlraum um den reibungslosen Ablauf der Wahl: Überprüfung der Personalien, Ausgabe des Stimmzettels, Führung des Wähler*innenverzeichnisses. Am Ende des Tages, ab 18 Uhr, zählen sie die Stimmen aus - Demokratie live!

Umfangreiche Informationen finden Sie in unserem Infoblatt für Wahlhelfende.

Wie werde ich entschädigt?

Je nach Art und Umfang Ihres Einsatzes erhalten Sie eine Entschädigung zwischen 25 und 70 Euro. Darüber hinaus werden unter allen eingesetzten Wahlhelfer*innen nach der Wahl lukrative Preise im Wert von fast 10.000 Euro verlost!

Und sonst?

Für alle, die zum ersten Mal mitmachen möchten, bieten wir eine interaktive Lernplattform an. Dort sind umfangreiche Informationen und Filme zu den Tätigkeiten im Wahlvorstand zu finden.

Nähere Auskünfte zum Einsatz in den (Brief-)Wahlvorständen erteilt das Rats- und Rechtsamt unter den Rufnummern 0208 / 455-3036 und -3031.


Weitere Infos

Stand: 23.02.2024

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