Stimmzettel

Stimmzettel

Bei den diesjährigen Wahlen gibt es einige Besonderheiten. Unter anderem bekommen Sie gleich mehrere verschiedenfarbige Stimmzettel. Damit Sie Zuhause per Briefwahl, im Direktwahlbüro im Rathaus oder am Wahltag selber im Wahlraum wissen was auf Sie zukommt, folgen nun einige Erklärungen zu den Besonderheiten der verschiedenen Stimmzettel.

Für die Kommunalwahl 2020 sehen die Stimmzettel folgendermaßen aus:

  • grau für die Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin (einheitlich für alle Kommunalwahlbezirke)
  • grün für die Wahl des Rates (jeweils ein eigener Stimmzettel für jeden der 27 Kommunalwahlbezirke)
  • rosa für die Wahl der Bezirksvertretung (jeweils ein eigener Stimmzettel für jede der 3 Bezirksvertretungen)

Für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr 2020 ist der Stimmzettel lila (einheitlich für alle Kommunalwahlbezirke) und für die Integrationsratswahl 2020 ist der Stimmzettel weiß (einheitlich für alle Wahlberechtigten).

Musterstimmzettel für die jeweilige Wahl können Sie sich am Ende der Seite als PDF-Datei herunterladen.

Übersicht aller Stimmzettel zu den Wahlen 2020 in Mülheim an der Ruhr - Stadt Mülheim an der Ruhr

Weitere Erläuterungen zu den Stimmzetteln

Sie haben jeweils eine Stimme für die jeweilige Wahl, müssen aber nicht an jeder Wahl teilnehmen. Diese Stimme geben Sie ab, indem Sie, in einen dort aufgedruckten Kreis, ein Kreuz setzten oder auf eine andere Weise kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll.

Damit die unterschiedlichen Stimmzettel für blinde und sehbehinderte Menschen erkennbar sind, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten. Darüber hinaus sind, mit Ausnahme des Stimmzettels zur Wahl des Rates, die Stimmzettel im unteren Bereich unterschiedlich gelocht.

Die nicht durchgängige Nummernfolge auf dem Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin erklärt sich dabei aus dem Wahlergebnis der Ratswahl aus dem Jahr 2014 sowie einer alphabetischen Reihenfolge.

Bei der Wahl des Rates dürfen die Einzelkandidat*innen nur in einem Wahlbezirk antreten. Die Nummernzuordnung muss aber in allen 27 Wahlbezirken übereinstimmen. Daher sind ebenfalls nicht alle Numerierungen auf den Stimmzetteln für die Wahl des Rates fortlaufend.

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Stand: 22.04.2022

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