Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand
Das Förderprogramm soll dazu beitragen, dass Menschen auch im Alter länger in ihren Wohnungen und ihrer angestammten Umgebung verbleiben können. Dazu stellt das Land Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Kredite für Maßnahmen zur Verfügung, die Barrieren innerhalb der Wohnung oder des Hauses abbauen.
Gefördert werden beispielsweise der Einbau von Aufzügen, der Badumbau mit Schaffung bodengleicher Duschplätze, Verbreiterung von Türen und Abbau von Schwellen. Die Förderung ist einkommensunabhängig und kann sowohl für Baumaßnahmen in einem Eigenheim oder für Mietwohnungen beantragt werden. Den Antrag können jedoch nur die Eigentümer stellen.
Das Alter oder eine Behinderung spielen ebenfalls keine Rolle. So können auch junge Familien, die für später vorsorgen möchten und bereits in "guten Zeiten" einen behinderten- beziehungsweise altersgerechten Umbau durchführen lassen möchten, diese Landesförderung beantragen.
Die Darlehen betragen bis zu 15.000 Euro je Wohnung beziehungsweise für einen Aufzug 2.100 Euro je Wohnung jedoch maximal 50 Prozent der Bau- und Baunebenkosten. In den ersten 10 Jahren ist das Darlehen mit 0,5 Prozent zu verzinsen. Danach erhöht sich der Zinssatz auf 6 Prozent. Die Tilgung erfolgt mit 2 Prozent.
Den zur Beantragung erforderlichen Vordruck erhalten Sie bei einem der unten genannten Ansprechpartner oder Sie können sie sich online bei der NRW.BANK abrufen.
Kontakt
Stand: 11.08.2011













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