Abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum
Diese sogenannten "Schrottautos" behindern den Verkehr und reduzieren den ohnehin schon knappen Parkraum im Stadtgebiet. Die Halter eines solchen Fahrzeugs verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung und müssen mit einem Bußgeldverfahren sowie einem Verwaltungsverfahren rechnen.
Ebenso werden die Kosten zur Entsorgung des Fahrzeugs dem letzten eingetragenen Halter (Auskunft Kraftfahrtbundesamt) auferlegt.
Sollte das Fahrzeug verkauft worden sein, so ist dies unverzüglich dem Bürgeramt - Zulassungsstelle - mitzuteilen.
Wenn Sie so ein Schrottfahrzeug am Straßenrand oder auf Parkplätzen sehen, so scheuen Sie sich nicht, das Ordnungsamt über diesen Meldebogen zu verständigen.
Kontakt
Stand: 29.11.2011













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