Abkürzungen mit kurzen Erläuterungen

Überblick über die in Bebauungsplänen häufig vorkommenden Abkürzungen mit kurzen Erläuterungen gem. Baunutzungsverordnung (BauNVO in der Fassung von 1990)

Baugebiete:

WR   Reines Wohngebiet

  • Dient ausschließlich dem Wohnen.

WA   Allgemeines Wohngebiet

  • Dient vorwiegend dem Wohnen. Aber auch kleinere Läden, Gastwirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe und kirchliche Einrichtungen sind möglich.

WB   Besonderes Wohngebiet

  • Dient vorwiegend dem Wohnen in Bereichen schon entstandener besonderer Eigenart, aber auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben, wenn sie mit dieser Wohnnutzung vereinbar sind. Die Wohnnutzung soll fortentwickelt werden.

MI    Mischgebiet

  • Dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

MK   Kerngebiet

  • Dient vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtung der Wirtschaft und der Verwaltung. Wohnungen können ausnahmsweise zugelassen werden.

GE    Gewerbegebiet

  • Dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

GI    Industriegebiet

  • Dient ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Gebieten unzulässig sind.

SO   Sondergebiet

  • Unterschieden werden Sondergebiete, die der Erholung dienen (Wochenendhaus-, Ferienhaus-, Campingplatzgebiete) und
  • Sonstige Sondergebiete: Unter Sonstige Sondergebiete fallen insbesondere Gebiete für den Fremdenverkehr, Ladengebiete, Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Gebiete für Messen/Ausstellungen/Kongresse, Hochschulgebiete, Klinikgebiete, Hafengebiete und Gebiete für Anlagen, die der Erforschung/Entwicklung/Nutzung erneuerbarer Energien dienen. Darüber hinaus können gegebenenfalls Nutzungen, die nicht den oben genannten Kategorien zuzuordnen sind, als Sonstige Sondergebiete festgesetzt werden.


Maß der baulichen Nutzung:

II     als Obergrenze festgesetzte Zahl der Vollgeschosse

  • Die römische Ziffer entspricht der Zahl der Vollgeschosse. Ist die römische Ziffer mit einem Kreis versehen, gibt sie die zwingende Zahl der Vollgeschosse an.

GRZ  Grundflächenzahl

  • Sie gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Bauland mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

        Beispiel: Grundstücksgröße 300 m² / GRZ 0,4 

                    300 m² x 0,4 = 120 m² Grundfläche

GFZ  Geschossflächenzahl

  • Sie gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Bauland zulässig sind. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen ermittelt.

        Beispiel: Grundstücksgröße 300 m² / GFZ 0,8
                   300 m² x 0,8 = 240 m² Geschossfläche

 

Bauweise:

o      offene Bauweise

  • Hier werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder als Hausgruppen mit einer Länge von höchstens 50 m errichtet.


g      geschlossene Bauweise

  • Hier werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, wenn nach der vorhandenen Bebauung möglich.

a      abweichende Bauweise

  • Eine Bauweise, die sich nicht unter offener oder geschlossener Bauweise einordnen lässt, im Plan daher besonders beschrieben wird.

 

Im Bebauungsplanverfahren werden folgende Ämter tätig,
die auch Auskünfte erteilen:


Erarbeitung von Bebauungsplänen
- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Hans-Böckler-Platz 5
Technische Rathaus
45468 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@stadt-mh.de
Telefon: 02 08 / 4 55 - 61 00
Fax: 02 08 / 4 55 - 61 99

Auszüge/Kopien der Bebauungspläne

- ServiceCenterBauen -
Zentrale Auskunft:
Hans-Böckler-Platz 5, Erdgeschoss
Technisches Rathaus

Telefon: 02 08 / 4 55 - 60 00

Kontakt


Stand: 21.11.2011

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