05117000
Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens
|
1.
Aufstellungsbeschluss
|
- Der Anstoß für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens kann durch die Bürger, den Rat der Stadt, die Bezirksvertretung und/oder die Verwaltung gegeben werden.
- Der Planungsausschuss leitet das Bebauungsplanverfahren durch einen Aufstellungsbeschluss ein, der im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr bekannt gemacht wird.
|
|
2.
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
|
- Der eingeleitete Bebauungsplan bzw. Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt für die Dauer von vier Wochen im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung aus.
- Während dieser Zeit können die Bürger mündlich oder schriftlich Anregungen zum Bebauungsplanentwurf einbringen.
- Parallel zur Bürgerbeteiligung nehmen unterschiedliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen, Staatliches Umweltamt, Bezirksregierung Düsseldorf, etc.) zu den Planinhalten Stellung.
|
|
3.
Auslegungsbeschluss
|
- Nach Auswertung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken, wird durch den Planungsausschuss der Auslegungsbeschluss gefasst. Dieser wird im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr bekannt gemacht.
|
|
4.
Öffentliche Auslegung/ Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
|
- Für die Dauer eines Monats folgt die öffentliche Auslegung, bei der der konkretisierte Bebauungsplanentwurf im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung einsehbar ist.
- Während dieser Zeit haben die Bürger erneut die Möglichkeit, Anregungen zum Planentwurf einzubringen.
- Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung nehmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut zu den Planinhalten Stellung.
|
|
4a. (ggf.)
Erneute Öffentliche Auslegung
|
- Eine erneute Öffentliche Auslegung ist nur erforderlich, wenn Änderungen des Bebauungsplanes notwendig sind, die die Grundzüge der Planung berühren.
- Der geänderte Bebauungsplan liegt dann erneut für die Dauer eines Monats im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung aus.
- In diesem Zeitraum werden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
|
|
5.
Satzungsbeschluss
|
- Die während der Öffentlichen Auslegung eingegangen Anregungen, werden nach Ablauf der Auslegungsfrist ausgewertet (Abwägung).
- Der Bebauungsplanentwurf wird der zuständigen Bezirksvertretung, dem Planungsausschuss und zuletzt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Ist der Bebauungsplan aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt, erfolgt unmittelbar die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr. Dann ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
|
Die jeweiligen Sitzungstermine der Bezirksvertretungen, des Planungsausschusses und des Rates der Stadt können bei Bedarf im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung erfragt werden.
Kontakt
Stand: 22.11.2011
[schließen]
Bookmarken bei