Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens

 

1.

Aufstellungsbeschluss

  • Der Anstoß für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens kann durch die Bürger, den Rat der Stadt, die Bezirksvertretung und/oder die Verwaltung gegeben werden.
  • Der Planungsausschuss leitet das Bebauungsplanverfahren durch einen Aufstellungsbeschluss ein, der im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr bekannt gemacht wird.

2.

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

  • Der eingeleitete Bebauungsplan bzw. Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt für die Dauer von vier Wochen im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung aus.
  • Während dieser Zeit können die Bürger mündlich oder schriftlich Anregungen zum Bebauungsplanentwurf einbringen.
  • Parallel zur Bürgerbeteiligung nehmen unterschiedliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen, Staatliches Umweltamt, Bezirksregierung Düsseldorf, etc.) zu den Planinhalten Stellung.

3.

Auslegungsbeschluss

  • Nach Auswertung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken, wird durch den Planungsausschuss der Auslegungsbeschluss gefasst. Dieser wird im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr bekannt gemacht.

4.

Öffentliche Auslegung/ Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

  • Für die Dauer eines Monats folgt die öffentliche Auslegung, bei der der konkretisierte Bebauungsplanentwurf im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung einsehbar ist.
  • Während dieser Zeit haben die Bürger erneut die Möglichkeit, Anregungen zum Planentwurf einzubringen.
  • Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung nehmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut zu den Planinhalten Stellung.

4a. (ggf.)

Erneute Öffentliche Auslegung

  • Eine erneute Öffentliche Auslegung ist nur erforderlich, wenn Änderungen des Bebauungsplanes notwendig sind, die die Grundzüge der Planung berühren.
  • Der geänderte Bebauungsplan liegt dann erneut für die Dauer eines Monats im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung aus.
  • In diesem Zeitraum werden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

5.

Satzungsbeschluss

  • Die während der Öffentlichen Auslegung eingegangen Anregungen, werden nach Ablauf der Auslegungsfrist ausgewertet (Abwägung).
  • Der Bebauungsplanentwurf wird der zuständigen Bezirksvertretung, dem Planungsausschuss und zuletzt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Ist der Bebauungsplan aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt, erfolgt unmittelbar die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr. Dann ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

Die jeweiligen Sitzungstermine der Bezirksvertretungen, des Planungsausschusses und des Rates der Stadt können bei Bedarf im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung erfragt werden.

Kontakt


Stand: 22.11.2011

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