Ableitung von Basisgrenzwerten und abgeleiteten Leistungsflussdichten

Diese gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden von der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Umweltorganisation der Vereinten Nationen bewertet und bilden die Grundlage für den Basisgrenzwert der Internationalen Strahlenschutzorganisation ICNIRP hinsichtlich der Absorptionsrate SAR (= Spezifische Absorptionsrate) von Hochfrequenzstrahlung im Körper.

Dieser Basisgrenzwert von 0,08 Watt/kg Körpergewicht wurde von der tierexperimentell gefundenen Schwelle für thermische Wirkungen unter Einbeziehung von Sicherheitsfaktoren abgeleitet und gilt für die Allgemeinbevölkerung einschließlich sensibler Bevölkerungsgruppen und eine 24 h Dauerexposition.
Neben dem Basisgrenzwert für den gesamten Körper wurden auch Teilkörpergrenzwerte abgeleitet.
Diese sind bei der Nutzung des Mobiltelefons von besonderer Bedeutung, da dieses zwar eine geringere Leistung abstrahlt als zum Beispiel eine Sendeantenne, es sich jedoch in unmittelbarer Nähe zum Kopf befindet und vor allem die Augen aufgrund der schlechten Wärmeableitung sehr empfindlich auf thermische Wirkungen reagieren.
Die Basisgrenzwerte bilden wiederum die Grundlage für die Herleitung von Leistungsflussdichten, d.h. äußeren Feldstärken, welche der EU-Ratsempfehlung entsprechen und in der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (= 26. BImSchV) für ortsfeste Anlagen in Bezug auf verschiedene Frequenzbereiche rechtlich verbindlich festgelegt sind.

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Stand: 09.12.2008

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