Migration · Integration · Interkulturelles Leben
Das Gesicht der Migration in Mülheim an der Ruhr zeigen

Migration & Geschichte: Abschiebung, und nun? Ein Kirchenasyl in Mülheim.
Gemeindehaus Lindenhof der evangelischen Kirchengemeinde Saarn (Fotos: Klaus Wichmann)

Abschiebung, und nun? Ein Kirchenasyl in Mülheim.

Sie sind Kurden. 1991 flohen sie aus der Türkei, aus bürgerkriegsähnlichen, Angst besetzten Zuständen im Südosten des Landes. Er war politisch aktiv gewesen, wird in der Türkei per Haftbefehl gesucht. In Deutschland stellen sie einen Asylantrag. Sie werden dem Kreis Kleve zugewiesen; leben in einer Gemeinschaftsunterkunft, deren Zustand vom Desinteresse der zuständigen Behörde zeugt. 1996 wird ihre kleine Tochter geboren.

Der Asylantrag wird abgelehnt: das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und das Verwaltungsgericht in Düsseldorf glauben den Fluchtgründen nicht – man ergeht sich in Interpretationen und Unterstellungen.

Ende 2003 sollen sie abgeschoben werden: ein noch anhängiges Gerichtsverfahren, in dem er um die Richtigstellung seiner Aussagen kämpfen will, hat keine aufschiebende Wirkung – sie dürfen das Urteil des Gerichts nicht in Deutschland abwarten. Sie müssen wieder fliehen: aus dem Kreis Kleve in eine andere Stadt. Sie tauchen unter.

Konsequenz: Sie werden zur Fahndung ausgeschrieben. Sie haben Angst, große Angst vor Entdeckung, leiden unter der Perspektivlosigkeit. Verwandte geben ihnen mal hier mal dort ein Obdach und zu essen. Auch die Verwandten haben Angst. Ein kurzer Weg die Straße entlang wird zum Risiko. Der Schulbesuch für die Tochter ein Un-Ding. Der Gang zum Arzt eine Illusion.

Aber da ist Vertrauen in eine Migrationsberaterin. Und mit ihr zusammen machen sie einen Termin im Mülheimer Flüchtlingsreferat des Evangelischen Kirchenkreises an der Ruhr.

Ihre einzige Hoffnung: Kirchenasyl - Schutz durch eine Kirchengemeinde, die ihnen wieder eine Adresse verleiht, die sie wieder auftauchen lässt, unter deren Dach sie das Gerichtsurteil abwarten können. Sie erzählen ihre Fluchtgeschichte, berichten ausführlich von den Gründen für ihre Flucht. Sie bekommen ein unverwechselbares Gesicht. Die Flüchtlingsreferentin Annette Faßbender sagt ihre volle Unterstützung zu. Auch der Mülheimer Flüchtlingsrat verspricht, der Familie mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Migration & Geschichte: Abschiebung, und nun? Ein Kirchenasyl in Mülheim.

Kirche bietet Asyl

Und so geht es weiter: (zitiert aus der „Chronik des Kirchenasyls“, erstellt von Rüdiger Schwarz)

6. Mai 2004 Die Flüchtlingsreferentin des Kirchenkreises bittet die Gemeinden zu überprüfen, inwieweit die Gewährung eines Kirchenasyls für die Familie K. möglich sei.

Juni 2004 Die Gemeinden Mülheim-Styrum, Menden-Raadt und Speldorf erklären ihre Bereitschaft, das Kirchenasyl gemeinsam zu tragen.

8. Juni 2004 Familie K. zieht in einen Teil der Jugendräume der Gemeinde Styrum ein und wohnt dort bis zum 9. August.

10. August 2004 Umzug in die Souterrainwohnung des Gemeindehauses Lindenhof der Gemeinde Saarn. Die Jugend der Gemeinde ist bereit, in dieser Zeit auf einige ihrer Räume zu verzichten. In den frisch restaurierten Räumen findet Familie K. nun Unterkunft für mehr als ein Jahr,.

Schuljahres-Beginn 2004/2005 Tochter Gülbahar (Frühlingsblume) kann ab dem Beginn des Schuljahres am Unterricht der ersten Klasse in der Oembergschule teilnehmen. Während dieses ganzen Jahres wird die Familie K. von Mitliedern, Presbyterinnen und Gruppen der Gemeinde, sowie von Bürgern aus Saarn betreut. Ein Besuchs- und Einkaufsdienst wird organisiert. Familie K. fühlt sich wohl in Saarn. Allerdings ist durch die Illegalität ihres Aufenthalts ihre Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt. Die ständige Kooperation zwischen Flüchtlingsreferentin Annette Fassbender, dem Arbeitskreis „Asyl in der Kirche“, vertreten durch Ingrid Just vom Mülheimer Flüchtlingsrat, dem Anwalt Herrn Isimer und der Gemeinde Saarn gewährleistet auch eine gute administrative Betreuung.

14. Juli 2005 Endlich wird in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt.

28. Juli 2005 Das Urteil wird verkündet: Abschiebeverbot für Herrn K. Ein großer Erfolg für die Familie und für dieses Kirchenasyl. Leider hat dieses Urteil keinerlei Rechtskonsequenz für die Ehefrau und die Tochter. Man muss nun hoffen auf die Entscheidung der Ausländerbehörde des Kreises Kleve, die der gesamten Familie eine Duldung gewähren kann.

29. August 2005 Die Ausländerbehörde Kleve hebt die Fahndung auf und kündigt die Duldung für die gesamte Familie an. Rechtsanwalt Isimer wird nach der Duldung eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

11. Sept. 2005 Auf dem Gemeindefest der Kirchengemeinde Saarn wird Familie K. verabschiedet.

Und es war ein glückliches, lebendiges Fest! Wir alle spürten dankbar, wie wunderbar es ist, wenn der Gerechtigkeit zum Recht verholfen werden kann! Heute lebt die Familie in unserer Stadt, in einer hellen Wohnung; sie haben Arbeit gefunden und die Tochter besucht die Schule.

Ingrid Just, Mülheimer Flüchtlingsrat e.V., Mülheim an der Ruhr, 2008


 

Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Die Änderung des Art. 16a GG im Jahr 1993 („Asylkompromiss“) schränkte es erheblich ein: insbesondere können sich Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Gemeinschaften oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, nicht auf das Asylrecht berufen. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering. (Quelle: Wikipedia)

Hilfreiche Links:

http://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_(Deutschland)
www.proasyl.de
www.ecre.org


Kontakt: vhs@muelheim-ruhr.de
kw@wichmann-kommunikation.de
http://www.kulturbetrieb.de
http://vhs.muelheim-ruhr.de
Das Projekt Migration & Geschichte
wurde durch die Leonhard-Stinnes-
Stiftung gefördert.

Impressum
Stand: 28.07.2010

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