Falschparken und Abschleppen

Ein Fahrzeug wird abgeschleppt (c)Gabi Schoenemann/PIXELIONeben der hiesigen Polizei hat auch die Ordnungsbehörde im Rahmen der Verkehrsüberwachung die Aufgabe, Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt sind und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.

Die abgeschleppten Fahrzeuge werden auf dem Betriebsgelände der beauftragten Firma sichergestellt und können dort vom Halter/Fahrer des Fahrzeugs unter Vorlage des Fahrzeugscheines und des Personalausweises abgeholt werden.

Zurzeit werden die Fahrzeuge von der Firma:

Abschleppdienst Hermann Kleinholz
Kölner Straße 29

45481 Mülheim an der Ruhr
Telefonnummer: 0208 / 488460

abgeschleppt und auf dem dortigen Betriebsgelände verwahrt.

Die Einsatzleitstelle der hiesigen Polizei wird über jede Versetzung/ Abschleppmaßnahme informiert, so dass sich die Halter/Fahrer dort unter der Rufnummer: 0201 / 8290 nach dem Verbleib des Fahrzeugs erkundigen können.

Durch das Abschleppen entstehen Kosten, die dem Fahrzeughalter auferlegt werden. Zum einen werden die Kosten des beauftragten Abschleppunternehmens sowie die entstandenen Gebühren in Rechnung gestellt.
Außerdem ergeht eine schriftliche Verwarnung mit einem Anhörungsbogen, ein sogenanntes "Knöllchen".

Kontakt


Stand: 13.04.2012

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