Änderung der Hundesteuersatzung ab 1. Januar 2003

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 5.12.2002 Änderungen in der Hundesteuersatzung beschlossen. Die bisherige vollständige Befreiung von der Hundesteuer für Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, bzw. Personen, die den Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt einkommensmäßig gleichgestellt sind, wurde aufgehoben. Für diese Personen wird ab 2003 auf Antrag eine Ermäßigung auf ein Viertel des normalen Steuersatzes (somit 30,00 € von 120,00 €) gewährt. Dies gilt jedoch nur für einen Hund.
Alle anderen Vorschriften der Satzung sowie die bisherigen Steuersätze gelten unverändert weiter.
Das Zentrale Finanzmanagement weist daher darauf hin, dass die seit Januar 2002 ausgegeben Hundesteuermarken noch bis Ende 2005 gültig sind, und aus diesem Grund grundsätzlich keine neuen Hundesteuerbescheide für 2003 für bereits angemeldete Hunde versandt werden. Die vierteljährlich zu zahlende Hundesteuer ergibt sich aus den bisherigen Bescheiden. Da laut Satzung jeder Hundehalter seinen Hund außerhalb seiner Wohnung bzw. seines Grundbesitzes nur mit sichtbar befestigter gültiger Steuermarke ausführen darf, werden die Außendienstmitarbeiter der Stadtverwaltung in nächster Zeit wieder verstärkt auf die Einhaltung dieser Vorschrift achten.

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Stand: 17.12.2002

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