Änderungen zum 30. Oktober bei Fahrerlaubnissen
Das Bürgeramt weist darauf hin, dass am 30. Oktober eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft tritt. Unter anderem sieht die Neuregelung vor, dass das Lichtbild im Führerschein den Vorgaben der Passverordnung entsprechen muss. Somit ist ab dem 30. Oktober für die Beantragung des Führerscheins - wie bereits seit 2005 für den Reisepass - ein biometrisches Passbild erforderlich.
Ebenfalls neu ist die Verpflichtung, unverzüglich der Führerscheinstelle anzuzeigen, dass ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden ist. In diesen Fällen ist ein Ersatzdokument zu beantragen, sofern nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet wird.
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Stand: 24.10.2008







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