Änderungsverfahren zum Landschaftsplan

Änderungsverfahren zum Landschaftsplan

Durch Änderungsverfahren zum Landschaftsplan soll neuen Erkenntnissen oder geänderten rechtlichen oder raumplanerischen Rahmenbedingungen sowie der politischen Willensbildung Rechnung getragen werden. Das Verfahren durchläuft in der Regel die folgenden Beteiligungsschritte:

  1. Einleitungsbeschluss
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Wertung der eingegangenen Anregungen, Anpassung der Planung und Offenlagebeschluss
  4. Öffentliche Auslegung
  5. Wertung der eingegangenen Anregungen
  6. bei Bedarf erneute Anpassung der Planung und erneute öffentliche Auslegung (zurück zu Schritt 4) oder
  7. Satzungsbeschluss
  8. Öffentliche Bekanntmachung, Rechtskraft

Falls die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, können die genannten Beteiligungsschritte verkürzt und auf die von der Planänderung betroffenen Bürger und Bürgerinnen und Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.

Zum 2. Landschaftsplan für Mülheim an der Ruhr sind bisher die folgenden Änderungsverfahren begonnen worden:

Erstes Änderungsverfahren
Teil A - Bereich Auberg: Rechtskräftig mit der Bekanntmachung vom 29. Februar 2012. Die Änderungen sind in den Textlichen Festsetzungen und Karten berücksichtigt.
Teil B - Änderungsbereiche an der Lilienthalstraße, Föhrenkamp, Erzweg, Hantenweg und Überprüfung Geschützter Landschaftsbestandteile: Das Verfahren wurde zurück gestellt.

Zweites Änderungsverfahren
Änderungsbereiche am Stockweg, Aubergweg, Lönsweg, Bühlsbachtal und redaktionelle Änderungen. Nach der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange steht die Wertung der eingegangenen Anregungen und ein Beschluss über die Fortführung des Verfahrens an.

Drittes Änderungsverfahren
Änderung im Bereich eines bestehenden Fouragebetriebs an der Schaumbeckstraße. Die Änderung ist am 15. März 2016 rechtskräftig geworden. Die Änderungen sind in den Textlichen Festsetzungen und Karten berücksichtigt.

Viertes Änderungsverfahren
Änderung im Bereich Ruhrinsel an der Dohne, die Änderung wurde zurückgestellt.

Fünftes Änderungsverfahren
Änderung im Bereich der Mountain- und Dirtbikestrecke zwischen Broicher Waldweg und Am großen Berg südlich der Straße Nachtigallental. Dort soll im Landschaftsschutzgebiet 2.2.2.7 „Nachtigallental und Scheuerbachtal“ die seit Jahrzehnen bestehende Nutzung als Geländefahrradpiste rechtlich gesichert werden.

Die Änderung liegt vom 21. August 2023 - 22. September 2023 zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hier öffentlich aus.

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Weitere Infos

Stand: 15.08.2023

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