AGB freut sich über barrierefreie Gestaltung des städtischen Internet-Auftritts
Der Zugang zu der Informationsvielfalt des Internets ist für immer mehr Menschen heute selbstverständlich: Für Menschen mit Behinderungen erweist sich das Internet allerdings als Raum mit ausgesprochen vielen Hürden. Die Arbeitsgemeinschaft der in der Behindertenarbeit tätigen Vereinigungen (AGB) freut sich besonders darüber, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr nicht erst darauf gewartet haben, dass eine blinden- und sehbehinderte Gestaltung ihres Internet-Auftrittes per Gesetz verordnet wird: Durch Änderungen beim Aufbau und Layout der städtischen Internetseite www.muelheim-ruhr.de werden die Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen bereits seit Monaten ständig verbessert.
Für den 1. Januar 2004 wird erwartet, dass das Landesgleichstellungsgesetz NRW für Menschen mit Behinderung in Kraft treten wird. Dieses Gesetz hat u. a. die Barrierefreiheit bei der Gestaltung der Informations- und Kommunikationstechnik der Träger öffentlicher Gewalt zum Inhalt. Das bedeutet: Der Internetauftritt der Stadt Mülheim an der Ruhr muss bis spätestens 2005 so gestaltet sein, dass er auch für blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar ist.
Sowohl im Hinblick auf die Technik des eingesetzten Betriebssystems und Browsers, als auch bezogen auf inhaltliche Gesichtspunkte wie Verständlichkeit und Nutzerfreundlichkeit besteht häufig noch Nachholbedarf bei den Anbietern von Internetseiten. Barrierefreies Internet bedeutet dagegen, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist.
Bei den Anpassungsarbeiten setzt die Stadt Mülheim an der Ruhr schon seit gut drei Jahren auf den Rat von Betroffenen. Eine gesonderte Version nur für Blinde und Sehbehinderte gibt es daher nicht – auch weil sie dem Integrationsgedanken widersprechen würde!
Die Umstellungsarbeiten können von Sehenden optisch nicht wahrgenommen werden, führen in vielen Fällen aber ebenso zu Verbesserungen für die nicht behinderten Internetnutzer.
Zum Hintergrund:
1992 erfolgte seitens der Vereinten Nationen die Ausrufung des 3. Dezember als jährlich wiederkehrender Welttag der Behinderten. Darüber hinaus ist das Jahr 2003 das "Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen".
Kontakt
Stand: 21.11.2003













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