Aktionsplan der Bezirksregierung zur Feinstaub-Bekämpfung auf der Aktienstraße in Mülheim an der Ruhr zum 1. August 2006 in Kraft

Nachdem schon in den Nachbarstädten Essen und Oberhausen Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung ergriffen wurden, tritt nun auch für die Mülheimer Aktienstraße ein Aktionsplan zur Luftreinhaltung in Kraft. Notwendig wurde der Plan, weil inzwischen schon zum 44. Mal (Stand 25.07.2006) der erlaubte Tagesmittelwert von 50 µg/m³ überschritten wurde. Gesetzlich zulässig sind dagegen nur 35 Überschreitungstage im gesamten Jahr.



Der von einer Projektgruppe unter Leitung der Bezirksregierung erarbeitete Planentwurf war im Verlauf des Juni 2006 der Öffentlichkeit durch Auslegung im Rathaus der Stadt Mülheim an der Ruhr sowie in der Bezirksregierung Düsseldorf vorgestellt worden; allen interessierten Personen, Verbände und Institutionen wurde Gelegenheit gegeben, Kritik, Änderungswünsche und Anregungen zu dem Entwurf vorzutragen. Von der nun festgelegten Endfassung des Aktionsplans versprechen sich Bezirksregierung und Stadt, dass eine nachweisbare Verbesserung der Luftqualität erreicht werden kann.



Bewährt hat sich in den bisher erstellten Plänen seine Gestaltung in Form eines Stufenplans: Erst wenn nachgewiesenermaßen die Wirksamkeit einer Ebene nicht ausreicht um die Belastung unter den vorgeschriebenen Grenzwert zu senken, werden Maßnahmen der nächst höheren Stufe ergriffen. Diese Vorgehensweise entspricht auch in besonderem Maße dem gesetzlich vorgegebenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.



Wegen des überproportional großen Anteils der LKW-Emissionen an der Schadstoffbelastung in der Luft verhängt der Maßnahmenkatalog u. a. in seiner ersten Stufe ein Durchfahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Daneben werden vorrangig schadstoffarme Reinigungs- und Entsorgungsfahrzeuge eingesetzt und deren Routen und Zeiten optimiert. Die Möglichkeiten zur Nach- bzw. Umrüstung des Fuhrparks der Stadt und ihrer Töchter auf emissionsarme Antriebstechnik wird geprüft. Ein verbessertes Baustellenmanagement soll dazu beitragen, dass sich der Verkehr auf der Aktienstraße verstetigt und durch die Vermeidung von Stop-and-Go-Verkehr eine weitere Verbesserung der Luftqualität erreicht wird.



Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann in der zweiten Stufe zunächst das LKW-Fahrverbot auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ausgedehnt werden. Die dritte Stufe schließlich sieht die Einrichtung einer "Umweltzone" vor, die von besonders schadstoffemittierenden Fahrzeugen aller Art, also auch von entsprechenden PKW, nicht mehr befahren werden darf. Um die Umweltzone ordnungsgemäß kontrollieren zu können muss allerdings noch die sogenannte "Kennzeichnungsverordnung" des Bundes in Kraft treten. Diese sieht eine differenzierte Kennzeichnung aller Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Schadstoffausstoß durch farbige Plaketten vor, die schon von weitem deutlich erkannt und kontrolliert werden können. Die Verordnung liegt zur Zeit der EU-Kommission in Brüssel zur Notifizierung vor, mit ihrem Inkrafttreten wird Anfang 2007 gerechnet.

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Stand: 01.08.2006

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