Aktuell: Strahlenangst?

Die Meldungen zum Thema "Elektrosmog", "Strahlung", "Krebsrisiko" und "verängstigte Bürger durch rasante Zunahme von Sendemasten" überschlagen sich in den Medien und werden dadurch verstärkt von Bürgerinnen und Bürgern beim Amt für Umweltschutz nachgefragt.

Zusätzlich den bereits seit längerem bekannten Fragen wie "Steigt das Krebsrisiko in der Nähe von Hochspannungsmasten? Darf mein Radiowecker neben meinem Bett stehen bleiben? ..." kommen immer häufiger Fragen zum Thema Handys, Sendemasten, UMTS und gesetzliche Vorschriften.

Für den Bereich Funk gilt:

Für jeden Sender auf den Sendemasten, der errichtet werden soll, benötigt der Betreiber eine Genehmigung. Der Standort, auf dem ein neuer Sender errichtet werden soll, wird dahingehend überprüft, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte (einschließlich der bereits vorhandenen Sender) eingehalten werden.

Zuständig für die Bewilligung für das Errichten von Antennen im Bereich Mülheim ist die

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

Aktienstr. 1-7

45473 Mülheim

Anlagen, die den Sendebetrieb aufnehmen, müssen beim

Staatliches Umweltamt

Am Freischütz 10 - 12

47058 Duisburg

angemeldet werden.

In Mülheim sind zur Zeit 171 Anlagen in Betrieb. Die Liste der Standorte liegt dem Amt für Umweltschutz vor. Auf Nachfrage gibt Franz Prasnikar, städtischer Energieberater gerne Auskunft.

Die D2-Sender in Mülheim sind unter: http:/www.duven.de/d2sender/d2mh.htm im Internet aufgelistet.

Für die neuen UMTS Anlagen müssen neue, zusätzliche Sender gebaut werden. Jeder Anbieter, der eine UMTS Anlage betreiben will, benötigt dafür eine eigene Antenne. Im Stadtbezirk werden in der Regel Sendeleistungen von zirka 10 - 15 Watt eingesetzt. Damit versorgt man einen Radius von 500-800 Meter. Die Sendefrequenzen liegen bei 1,8 und 2,3 GHz. (Bei GHz handelt es sich um eine Maßeinheit, die die Schwingungshäufigkeit angibt.)

Anbieter, die bereits Sendemasten betreiben, versuchen durch Kombiantennen für zwei Frequenzen (entspricht zwei Netze), den Aufwand und damit die Kosten zu minimieren. Neue Anbieter versuchen ihre Antennen bei der Konkurrenz mit aufzustellen. (Dies ist wirtschaftlicher für die Betreiber, weil kein eigener Mast gebaut werden muss.)

Die Mobilfunkbetreiber suchen inzwischen den Dialog mit den Kommunen. In einer Selbstverpflichtungserklärung haben sich die Netzbetreiber darauf festgelegt, zukünftige Standorte einvernehmlich mit den kommunalen Behörden zu realisieren. Die Errichtung der meist nur wenige Meter hohen Sendemasten auf Hausdächern unterliegt nicht dem Baurecht. Daher hat die Stadt nur geringe Möglichkeiten der Einflussnahme.

Bei der Festlegung der Grenzwerte der 26. BImSchV wurden alle wissenschaftlich belegten und gesundheitlich relevanten Wirkungen berücksichtigt. Bislang liegen laut Bundesumweltministerium jedoch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, nach denen eine Überarbeitung der Grenzwerte notwendig wäre. Daher behalten die Grenzwerte der 26. BImSchV auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Wird der Sicherheitsabstand von der Sendeanlage eingehalten, der in der Standortbescheinigung von der RegTP ermittelt wurde, so sind gemäß Gesetzgeber gesundheitliche Wirkungen durch hochfrequente Abstrahlungen vom Funkturm nicht zu befürchten, auch nicht bei ganztägigem Aufenthalt und ebenfalls nicht für Schwangere, Kranke und Kinder.

Für die Festlegung der Grenzwerte ist hingegen die Deutsche Strahlenschutzkommission zuständig. In der sogenannten Standortbescheinigung legt die RegTP die für den jeweiligen Standort errechneten Sicherheitsabstände fest. In diese Berechnung gehen die Emissionen aller bekannten Sendeanlagen der Umgebung ein.

Der Grenzwert ist mit einer ausreichenden Vorsorge ausgestattet. Allgemein liegt der Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern in der Größenordnung zwischen ein und zehn Meter (in Abstrahlrichtung der Antenne).

In der Schweiz und in Italien gelten andere Vorschriften. Die Sendeleistungen wurden auf ein Zehntel der Sendeleistung in Deutschland festgelegt. Dadurch verringert sich die Strahlenbelastung für den Benutzer eines Handys. Es werden durch diese Maßnahme jedoch die 10-fache Anzahl an Sendern benötigt. Es wächst also der Antennenwald.

Auskünfte zum Thema Elektrosmog erhalten Sie bei Franz Prasnikar, städtischer Energieberater im Amt für Umweltschutz (Tel.:455-7019).

 

Kontakt


Stand: 19.02.2002

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel