Parkerleichterungen

Ärzte, Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe, ambulante Pflegedienste und karitative Organisationen können zur Erleichterung ihrer Tätigkeit Ausnahmegenehmigungen erhalten, die ihnen bestimmte Parkerleichterungen gewähren.

Handwerksbetriebe können Parkausweise für das Ruhrgebiet oder Parkausweise für den Regierungsbezirk Düsseldorf erhalten.

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Stand: 13.04.2012

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