Alters- und Ehejubiläen rechtzeitig bekanntgeben

Bekanntlich werden Ehe- und Altersjubilare, sofern der Wunsch dazu besteht, durch die Stadt in besonderer Weise geehrt.
Bei Altersjubiläen wird diese Ehrung von der Stadt erstmals bei Vollendung des 90. Lebensjahres vorgenommen, dann wieder bei dem 95. und dem 100. Geburtstag. Ab dem 100. Geburtstag ist jedes Jahr ein Glückwunsch vorgesehen.
Im allgemeinen sind die Altersjubiläen bekannt. Trotzdem sollten die betreffenden Bürgerinnen und Bürger selbst, Verwandte oder Bekannte vorsorglich beim Büro der Oberbürgermeisterin im Rathaus, I. Etage, Zimmer 130, vorsprechen oder unter Telefon 455 1300 anrufen und sich erkundigen, ob der Ehrentag schon im Terminkalender notiert ist.

Außerdem ist zum 50., 60., 65., 70. oder 75. Hochzeitstag eine Ehrung vorgesehen.
Da die Ehejubiläen der Stadt nicht bekannt sind, ist eine Meldung (zirka einen Monat vorher) beim Büro der Oberbürgermeisterin erforderlich, wenn eine städtische Ehrung gewünscht wird. Bei Vorsprache im Amt wird gebeten, das Familienbuch mitzubringen. Maßgebend ist bei Ehejubiläen das Datum der standesamtlichen Trauung!
Ab der Vollendung des 100. Lebensjahres sowie bei 65., 70. oder 75. Hochzeitstagen erfolgt eine schriftliche Gratulation durch den Bundespräsidenten und den Ministerpräsidenten.

Die Stadt überreicht bei allen Alters- und Ehejubiläen eine Blumenschale und eine Urkunde. Ab dem 100. Lebensjahr und ab Diamantener Hochzeit gewährt sie auch ein Geldgeschenk.

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Stand: 09.09.2004

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