Altersrente

Eine Frau und ein Mann laufen mit einem Hund durch einen Park. Das Eintrittsalter für eine Regelaltersrente liegt zum jetzigen Zeitpunkt bei 65 Jahren. Die Regelaltersgrenze wird jedoch schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Das gilt für alle Versicherten, die nach 1947 geboren wurden.

Der Rentenbezug mit 67 Jahren gilt für alle Versicherten, die ab 1964 geboren wurden.

Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können bereits vorher ohne eine Kürzung Rente beziehen, sofern sie

  1. bei Beginn der Rente schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sind und
  2. die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.

Ansprechpartner in Mülheim ist die Abteilung Renten- und Versicherungsangelegenheiten des Sozialamtes, Viktoriastraße 26–28.
Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr oder nach Terminvereinbarung.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".

Kontakt


Stand: 29.11.2011

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