Amtsapothekerin warnt vor privaten Geschäften mit Medikamenten

Wer Arzneimittel in seinen eigenen vier Wänden verkauft, kann bei ungeprüfter Ware die Gesundheit des Endverbrauchers gefährden. Zudem handelt es sich um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und kann mit Strafen vom Bußgeld bis zum Freiheitsentzug geahndet werden. Darauf verweist Amtsapothekerin Dr. Siegrun auf dem Keller des Gesundheitsamtes. Aber auch der Verkauf von sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln, die von den Behörden aufgrund der Rechtsvorschriften als Arzneimittel eingestuft werden, kann zu entsprechenden Strafen führen.

”In letzter Zeit beobachten wir immer häufiger Kleinanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, in denen ein netter Zusatzverdienst für denjenigen in Aussicht gestellt wird, der von zu Hause aus – quasi privat – Medikamente oder medikamentenähnliche Ware verkauft”, so die Mülheimer Amtsapothekerin. ”Solche Geschäfte sind illegal und jeder ist gut beraten, äußerst skeptisch auf Angebote dieser Art zu reagieren”.
Arzneimittel dürfen aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich nur über Apotheken vertrieben werden. Außerdem müssen sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn zugelassen sein. Dort wird geprüft, ob ein Arzneimittel mehr Nutzen als Schaden verursacht.
Die oftmals auch nach dem Prinzip der ”Tupper-Waren-Parties” funktionierenden Geschäfte mit Medikamenten oder mit als Arzneimittel einzustufenden Waren sind aber nicht nur illegal, sondern können auch gefährlich sein. Denn wer kann schon das Gefährdungspotential solcher Waren richtig einschätzen.
Dr. auf dem Keller: ”Letztlich profitiert von dem Geschäft nur der ursprüngliche Anbieter. Alle anderen gehen leer aus: der Endverbraucher kauft teure, ungeprüfte, im besten Fall risikoarme, aber meist wirkungslose Präparate und der Privatverkäufer geht ein hohes, auch finanzielles Risiko ein und macht sich im schlimmsten Fall strafbar.”
Fragen zu diesem Thema beantwortet die Amtsapothekerin des Gesundheitsamtes unter der Tel.: 455 5305.

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Stand: 29.07.2003

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