Anhängerverzeichnis

Ein Anhängerverzeichnis dient dazu, dass die Zulassungsbescheinigungen I/ Fahrzeugscheine in den Firmen verbleiben können und der Halter anstatt dessen eine Mehrfertigung des Anhängerverzeichnisses in den Zugfahrzeugen mitführen kann
(§ 11 Fahrzeugzulassungsverordnung FZV). Ein Anhängerverzeichnis kann sich jede Firma und jede Spedition im Bürgeramt ausstellen lassen, die sich im Besitz mehrerer Zugfahrzeuge und Anhänger befindet, soweit es sich um Mülheimer Fahrzeuge handelt!

Die Anzahl der Mehrfertigungen kann der Antragsteller selbst bestimmen. Bei der Beantragung sind die Kennzeichen, Fabrikate, Fahrgestellnummern, Leergewichte, zulässige Gesamtgewichte und die Tage der Erstzulassung mit anzugeben.

Bei Stilllegung eines Fahrzeugs oder Änderung (technische Daten) sind alle Ausfertigungen dieses Verzeichnisses der Zulassungsbehörde zur Berichtigung vorzulegen. Sollte der Antragsteller bereits im Besitz eines Anhängerverzeichnisses sein und möchte, dass noch weitere Anhänger aufgenommen werden, muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Es wird dann ein neues Anhängerverzeichnis mit allen Mehrfertigungen ausgestellt.

Unterlagen

Unterlagen

Falls möglich sollten alle Zulassungsbescheinigungen I/Fahrzeugscheine bei der Antragstellung vorgelegt werden, dies ist jedoch nicht zwingend.

Formulare

Formulare

Schriftlicher Antrag mit Angabe sämtlicher Kennzeichen.
Antragsformulare können auch vorab aus dem Kontext zum ausdrucken heruntergeladen werden.

Gebühren

Gebühren

  • 2,60 Euro   für die Ausstellung eines Anhängerverzeichnisses je einzutragendes
                    Fahrzeug
  • 2,60 Euro   für die Berichtigung oder Ergänzung je hinzukommendes oder zu
                    streichendes Fahrzeug
  • 1,00 Euro   für jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses
Kontakt

Kontakt

Kontext


Stand: 11.05.2012

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