Anlagen der Außenwerbung
Der Gesetzgeber hat die Genehmigungspflicht für Werbeanlagen festgelegt, allerdings einige dieser Werbeanlagen nach § 65 Abs. 1 Landesbauordnung von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Die notwendigen Antragsformulare für genehmigungspflichtige Werbeanlagen und die beizufügenden Unterlagen sind gesetzlich bestimmt.
Das entsprechende Antragsformular können Sie sich in der unten stehenden Datei zum Kontext runterladen.
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Stand: 15.07.2011














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