Anmeldeverfahren für Schulanfänger für das Schuljahr 2007 / 2008

Nach dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31.7.2007 das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach diesem Termin sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten (formlos, bei der zuständigen Grundschule) vorzeitig eingeschult werden.

Die Termine für die Schulanmeldung sind am 24.10.2006 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am 25.10.2006 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Diese Anmeldetermine gelten für alle Mülheimer Grundschulen. Die Anmeldung muss an der für den Wohnort zuständigen Grundschule erfolgen. Detaillierte Informationen über das Anmeldeverfahren sind den Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder Ende September 2006 in einem ausführlichen Elternbrief zugegangen.

Bei der Anmeldung des Kindes ist ein Geburtsnachweis (Familienbuch/Geburtsurkunde) in der Schule vorzulegen.

Da die Schule im Rahmen des Anmeldeverfahrens feststellen muss, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Kinder bei der Anmeldung mitgebracht werden. Kinder, die nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, kann die Schule zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichten.

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Stand: 25.10.2006

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