Anmeldung der Eheschließung

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt.

Eheschließung im TrausaalDie Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk die Partner ihren Wohnsitz haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit.

Grundsätzlich sollen die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den anderen bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung allein vorzunehmen. Einen entsprechenden Vordruck der Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung hält das Standesamt für Sie bereit oder Sie laden sich diesen Vordruck am Ende dieses Beitrages herunter ("Kontext").

Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so besteht weiterhin mit der Anmeldung der Eheschließung die Pflicht der Standesbeamtin bzw. des Standesbeamten, die Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln. Für die Anmeldung der Eheschließung sind somit einige wichtige Unterlagen erforderlich.

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben (siehe unten).

Ist anhand der Anmeldung festgestellt worden, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen, hat die Anmeldung eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss die Eheschließung stattgefunden haben. "Wunschtermine" sollten frühzeitig beim Standesamt festgelegt werden.

Bei ausländischer Beteiligung gibt es allerdings auch Ausnahmen bezüglich der Geltungsdauer der vorgelegten Urkunden.

Unterlagen

Unterlagen

Grundsätzlich gilt, dass jeder der Partner
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzulegen hat.

Darüber hinaus benötigen Sie,.....

....wenn Sie noch nie verheiratet waren:

  • eine begl. Abschr. des Geburtsregisters
  • eine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung). Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr haben, wird die Aufenthaltsbescheinigung direkt vom Standesamt ausgestellt.

... wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:

  • zusätzlich eine begl. Abschr. des Eheregisters oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk. Abschriften aus dem Eheregister oder Eheurkunden stellt Ihnen das Standesamt der Eheschließung aus.

... wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

  • eine Geburtsurkunde der Kinder.

Im Einzelfall können allerdings weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich grundsätzlich beim Standesamt erkundigen.

  • ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • ein Partner ist nicht im Inland geboren
  • ein Partner hat im Ausland geheiratet
  • ein Partner ist im Ausland geschieden worden.
Gebühren

Gebühren

Was kostet eine Trauung?

Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht. Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wieviele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch wünschen.

In der Regel müssen Sie mit mindestens 62 EUR rechnen. Je nach Bedarf an weiteren Urkunden oder bei Sonderwünschen kann Ihre Trauung auch mehr kosten.

Nach bundeseinheitlich geltender Rechtsverordnung sind die Standesämter verpflichtet, folgende Gebühren zu erheben:

Für die Prüfung der Ehefähigkeit
wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen

40,00 EUR

wenn einer oder beide Brautleute ausländische Staatsangehörigkeit besitzen

66,00 EUR

für die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens

21,00 EUR

 

 

für die Heiratsurkunde

10,00 EUR

für eine eidesstattliche Versicherung

21,00 EUR

für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten

66,00 EUR

Dazu können noch folgende Kosten entstehen:

Stammbuch, verschiedene Ausführungen

von 18,00 EUR bis 38,00 EUR

Aufenthaltsbescheinigung

6,00 EUR

Trauungen außerhalb des Rathauses

100,00 EUR

Kosten Schloß Broich

100,00 EUR

Kosten Aquarius Wassermuseum

100,00 EUR

Kosten Historische Straßenbahn

ca. 180,00 EUR

Kosten Weiße Flotte

ca. 577,00 EUR

Kosten Camera Obscura 125,00 EUR

Die Kosten für die Historische Straßenbahn und für das Schiff der Weißen Flotte sind direkt bei den Verkehrsbetrieben, MVG Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH zu entrichten.

Kontakt

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Kontext


Stand: 31.05.2010

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