Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis

Zur Integrationsratswahl am 7.2.2010 sind auch Deutsche wahlberechtigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gem. § 3 Abs. 1 Nummern 2, 3, 4, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist. Jedoch müssen diese wahlberechtigten Personen sich bis zum 26.1.2010 (12. Tag vor der Wahl) in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis liegt im Kontext zum Download bereit.

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Stand: 22.01.2010

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