Für die ordnungsgemäße Nachweisführung (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine) vergibt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde auf Antrag eine anfallenstellenbezogene Erzeugernummer (gem. § 28 Abs. 1 Nachweisverordnung) eine Erzeugernummer. Für die Vergabe der Nummer wird eine Gebür von 50,00 EUR erhoben. Ein entsprechender Gebührenbscheid wird übersandt.
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