Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer

Für die ordnungsgemäße Nachweisführung (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine) vergibt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde auf Antrag eine anfallenstellenbezogene Erzeugernummer (gem. § 28 Abs. 1 Nachweisverordnung) eine Erzeugernummer. Für die Vergabe der Nummer wird eine Gebür von 50,00 EUR erhoben. Ein entsprechender Gebührenbscheid wird übersandt.


Antragsteller


Ich beantrage die Erzeugernummer als


Nachweis der Bevollmächtigung


Ich benötige die Erzeugernummer für


Die Erzeugernummer wird für folgende Anfallstelle beantragt
(Körperschaft, Konzern o.ä.)


Betriebsstätte (postalisch erreichbare Anschrift)


Anfallstelle (wo der Abfall anfällt)


Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung

Kontakt


Stand: 10.01.2012

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