Außerschulische Nutzung von Schulräumen

Anträge sind 4 bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Grundlage für die Nutzung ist die z. Zt. gültige Benutzungs- und Entgeltordnung.
Veranstalter
z. B. Verein, Gemeinde, Privatperson
Schule/Mietobjekt
Im Falle einer Einzelnutzung
Dauer der Nutzung einschl. Vor- und Nacharbeiten

Im Falle einer Dauernutzung
Dauer der Nutzung einschl. Vor- und Nacharbeiten
bis Uhr
bis Uhr
bis Uhr
bis Uhr
bis Uhr
Veranstaltung
Terminwunsch
In den Schulferien und an Wochenenden ist nur eine eingeschränkte Anmietung möglich.
Ausstattung
z. B. Stühle, Tische, Verstärkeranlage, Beamer, Leinwand, Starkstrom
Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung

Kontakt


Stand: 16.05.2011

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