Außerschulische Nutzung von Schulräumen
Anträge sind 4 bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Grundlage für die Nutzung ist die z. Zt. gültige Benutzungs- und Entgeltordnung.
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Stand: 16.05.2011














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