Archiv-Beitrag vom 14.07.2005Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH auf Erteilung einer luftrechtlichen Genehmigung für eine neue Betriebsregelung

Archiv-Beitrag vom 14.07.2005Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH auf Erteilung einer luftrechtlichen Genehmigung für eine neue Betriebsregelung

Bis zum 11.2.2005 konnten die Mülheimer Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken im Zusammenhang mit dem Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH auf Erteilung einer luftrechtlichen Genehmigung für eine neue Betriebsregelung bei der Bezirksregierung Düsseldorf geltend machen.

Als Hilfestellung zur Geltendmachung dieser Anregungen und Bedenken werden nachfolgend die wesentlichen Inhalte des Antrags zusammengefasst.

Was genau wird beantragt?
Im Wesentlichen bezieht sich der Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH auf die Erhöhung der sogenannten »Koordinierungseckwerte« oder »Slots«, also der Anzahl der Flugbewegungen, die pro Stunde planmäßig durchgeführt werden dürfen.

Bislang waren folgende Bewegungszahlen zulässig:

  • 36 (38*) Bewegungen im Linien- und Charterverkehr in der Zeit von 6 bis 21 Uhr
  • 35 Bewegungen im Linien- und Charterverkehr in der Zeit von 21 und 22 Uhr
  • 25 Landungen im Linien- und Charterverkehr von 22 bis 23 Uhr im Sommerflugplan
  • 15 Landungen im Linien- und Charterverkehr von 22 bis 23 Uhr im Winterflugplan
  • zusätzlich 2 Bewegungen pro Stunde für sonstige IFR-Flüge (Ad-hoc-Charter, Überführung etc.), die Koordination darf allerdings nicht im Voraus, sondern erst am gleich Tag erfolgen
  • maximal 120.650 (122.176*) Bewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten

(*Die Zahlen in Klammern werden im Rahmen einer Erweiterungsstufe bereits seit dem Jahr 2001 praktiziert)

Beantragt werden folgende Änderungen:

  • 45 Bewegungen im Linien- und Charterverkehr in der Zeit von 6 bis 22 Uhr
  • 45 Landungen im Linien- und Charterverkehr von 22 bis 23 Uhr
  • bis zu 8 Stunden über Tag (im Zeitraum 6 bis 22 Uhr) zusätzlich 2 Bewegungen für sonstige IFR-Flüge (Ad-hoc-Charter, Überführung etc.)
  • maximal 122.176 Bewegungen im Linien- und Charterverkehr plus 8.824 Bewegungen im sonstigen IFR-Verkehr (nicht mehr als 131.000 IFR-Bewegungen insgesamt)

Darüber hinaus beantragt die Flughafen Düsseldorf GmbH die Streichung des folgenden, bislang in der Genehmigung enthaltenen Satzes:

»Zeiten des Spitzenverkehrs sind dann gegeben, wenn für Luftfahrzeuge im Luftraum oder am Boden Wartezeiten bestehen.«

Hierbei handelt es sich nach Auffassung der Flughafen Düsseldorf GmbH um eine reine Verspätungsregelung, die nicht mehr angemessen sei. Vielmehr sollte sich das Wort »Spitzenverkehr« auf die Spitzenverkehrsnachfrage beziehen - die Flughafen Düsseldorf GmbH will daher 50 Prozent der Tageszeit (6 bis 22 Uhr) als Spitzenzeit definiert wissen. Die Nordbahn soll ferner darüber hinaus auch zum Abbau von Verspätungen dienen.

Welche Gründe kann ich nennen, wenn ich mit der Änderung der Betriebsgenehmigung nicht einverstanden bin?
Hier sollte jede Bürgerin und jeder Bürger für sich selbst entscheiden, welche Gründe im Einzelfall vorliegen. Daher können auch keine verbindlichen »Formulierungshilfen« gegeben werden. Folgende Gründe sind jedoch denkbar und für den persönlichen Fall ggf. zu prüfen:

1. Gesundheitsgefährdung oder Belästigung durch vermehrtes Lärmaufkommen insbesondere im Tagesrand- und Nachtbereich
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind einige Stadtteile Mülheims erheblich durch die Flugverkehre des Flughafens Düsseldorf mit Lärm belastet. Dies wurde vom Amt für Umweltschutz durch eigene Fluglärmmessungen nachgewiesen (s.a. Fluglärmmessungen 2004). Bei einer weiteren Ausweitung der Flugbewegungen wird sich die Situation für die Mülheimer Bürgerinnen und Bürger nochmals verschlechtern. Insbesondere in den ohnehin empfindlichen Abendstunden kommt es dabei teilweise zu einer Verdreifachung der stündlichen Bewegungen.

2. Fehlende Nachfrage für die beantragten Ausweitungen
Die Flughafen Düsseldorf GmbH befürchtet, an den allgemeinen Entwicklungen des Flugverkehrs aufgrund der derzeit geltenden Beschränkungen der Koordinierungseckwerte nicht teilhaben zu können. Im Jahr 2003 konnten nur 115.725 Slots zugeteilt werden. Von den 115.725 zugeteilten Slots fanden jedoch nur 92.696 Bewegungen tatsächlich statt. Die tatsächlich durchgeführten Bewegungen unterschreiten die beantragten Slots also um 20 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist die Notwendigkeit einer weiteren Kapazitätssteigerung zumindest kritisch zu hinterfragen.

3. Geplante Streichung des Satzes »Zeiten des Spitzenverkehrs sind dann gegeben, wenn für Luftfahrzeuge im Luftraum oder am Boden Wartezeiten bestehen« in der Genehmigung
Die Nutzung der Parallelbahn soll nach dem immer noch gültigen Angerland-Vergleich (Vergleich a, Teil 1, A II) prinzipiell nur dann erfolgen, wenn in der Luft oder am Boden Wartezeiten bestehen - dies ist damit die vorgesehene Deutung des Begriffes »Spitzenverkehr«.
Bezieht man »Spitzenverkehr« jedoch auf die Zeiten der Spitzennachfrage, so bedeutet dies eine weitere Erhöhung der Fluglärmbelastungen für die Bürger insbesondere in den empfindlichen Tagesrand- und Nachtzeiten. Eine derartige Auslegung ist nicht im Sinne des Angerland-Vergleiches.

4. Zunehmende Luftverschmutzung durch mehr Flugverkehr

5. Erhöhtes Sicherheitsrisiko durch mehr Flugverkehr

Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte seine persönliche Betroffenheit kritisch hinterfragen und durch eigene Argumente ergänzen.

Wo und bis wann kann ich meine Einwände geltend machen?
Die Frist ist am 11.2.2005 abgelaufen!

Kontakt


Stand: 10.07.2013

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