Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
Antragsverfahren
Mit einem Schwerbehindertenausweis weist man eine bestehende Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 nach. Die einzelnen Gesundheitsstörungen werden nicht auf dem Ausweis vermerkt und sind somit für Fremde nicht erkennbar. Lediglich der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen finden sich dort wieder.
Der Ausweis gilt ab dem Monat der Antragstellung. Bei begründetem Interesse kann unter bestimmten Voraussetzungen ein früherer Zeitpunkt eingetragen werden.
Ansprechpartner für Mülheim:
Bitte beantragen Sie den Ausweis bei der
Stadt Essen (ehemals Versorgungsamt)
Stadtamt 50-5
Kurfürstenstraße 33
45138 Essen
Tel.: 0201 / 88-0
Die Stadt Essen bietet jeden 1. Mittwoch in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr eine Sprechstunde im Gesundheitsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr an
(nicht in der schulfreien Zeit der Sommerferien)
Gesundheitsamt
Heinrich-Melzer Straße 3
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: 0208 / 455-5360
Formulare, weitere Auskünfte und Hilfestellung erhalten Sie bei folgenden Beratungsstellen:
- Beratung für erwachsene Menschen mit Behinderung:
- Beratung für Kinder und Jugendliche
- Schwerbehinderte und Arbeitsmarkt
- Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen in Mülheim
Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden, muss aber eigenhändig unterschrieben und auf dem Postweg an das Versorgungsamt verschickt werden.
Dazu mehr unter www.elsa.nrw.de/.
Der Ausweis ist in der Regel fünf Jahre ab dem Monat der Ausstellung gültig. Sofern eine Veränderung der Behinderung nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Das Antragsverfahren und Ausweisverlängerungen sind kostenfrei.
Die Broschüre Behinderung und Ausweis des Landschaftsverbands Rheinland enthält umfassende und informative Auskünfte zum Antragsverfahren und zu vielen Themen des Schwerbehindertenausweises.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".
Kontakt
Stand: 23.11.2011













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