Arthur Brocke (1884-1933)

Arthur Brocke, Baudezernent der Stadt Mülheim an der Ruhr (1919-1933)Als der am 16. April 1884 in Aachen geborene Arthur Brocke in der Sitzung der Mülheimer Stadtverordnetenversammlung am 12. September 1919 mit beeindruckenden 49 von 52 Stimmen zum neuen Stadtbaurat im Range eines besoldeten Beigeordneten gewählt wurde, hatte er trotz seiner erst 35 Lebensjahre bereits eine beachtliche Karriere in Bauverwaltung und Bauwirtschaft vorzuweisen. Bemerkenswerter noch als seine glänzende Wahl war schließlich seine 1931 erfolgte souveräne Wiederwahl für eine zweite, seinerzeit zwölfjährige Amtszeit als Beigeordneter. Dies galt vor allem deshalb, weil Zeitumstände, geprägt von permanenter Wirtschaftskrise, notorisch klammer öffentlicher Kassen und zunehmender politischer Polarisierung eigentlich gerade einem Baudezernenten wenig Gestaltungsspielraum – im wörtlichen wie übertragenen Sinne – ließen. Dass es Arthur Brocke offenbar dennoch gelungen war, auch unter schwierigsten finanziellen Umständen Impulse zu setzen und richtungweisende bauliche Stadtentwicklungen voranzutreiben, war wohl dem Umstand geschuldet, dass der parteilose Fachmann es mittels seiner jovialen, offenen und in der Sache zupackenden Art verstand, sich Sympathien und damit Unterstützung zu siche

Weil er dabei, etwa bei der Unterstützung des "Bürger-Bauvereins" durch die Stadt Mülheim, im Interesse der Sache bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen ging, machte er sich schließlich politisch angreifbar; eine offene Flanke, welche die NSDAP bei ihrem Unterfangen, das Rathaus im Frühjahr 1933 personell zu säubern, dankbar auf- und angriff. So wartete die "Mülheimer Zeitung" am 30. März 1933 mit einer Verlautbarung der NSDAP Kreisleitung auf, worin diese vermeintliche Verfehlungen im Rathaus brandmarkte. Der Beigeordnete Arthur Brocke sowie der Stadtkämmerer Dr. Werner Hoosmann seien festgenommen worden. Bei den Vergehen, die den beiden zur Last gelegt wurden, handelte es sich laut Bericht um Taten, die "formaljuristisch" zwar nicht zu belangen seien, die "[…] aber auf die Mentalität der beiden genannten Herren ein sonderbares Licht werfen." Beinahe zeitgleich nötigte NSDAP-Kreisleiter Camphausen den bisherigen Oberbürgermeister Schmidt zur Amtsaufgabe, woraufhin das preußische Innenministerium unter Leitung von Hermann Göring prompt den Essener Nationalsozialisten Wilhelm Maerz zum kommissarischen Oberbürgermeister im Range eines Staatskommissars berief. Dieser gab keine zwei Wochen später dem immer noch in Haft befindlichen Arthur Brocke eine Verfügung zur Kenntnis, wonach Brocke mit Wirkung vom 29. März 1933 bis auf weiteres beurlaubt sei.

Weitere drei Tage später erging an Brocke ein weiteres Schreiben zur Kenntnisnahme; diesmal war der Absender der Regierungspräsident in Düsseldorf. Brocke wurde darin mitgeteilt, dass er "hinreichend verdächtig" sei, öffentliche Gelder nicht ordnungsgemäß verwendet und private Vorteile genossen zu haben, die aus seiner beruflichen Stellung als Stadtbaurat resultierten. Auf dieser Grundlage habe man ein förmliches Dienststrafverfahren gegen ihn angestrengt. Grundlage dieser disziplinarischen Maßnahme war eine Strafanzeige, die – bezeichnenderweise anonym – Ende März bei der Staatsanwaltschaft Duisburg-Hamborn eingegangen war. Mit Datum vom 24. April 1933 teilte Staatskommissar Maerz dem immer noch in Haft befindlichen Brocke mit, dass mit der Einleitung eines Dienststrafverfahrens und der vorläufigen Entfernung aus dem Amt eine entsprechende Gehaltskürzung einhergehe. Brockes durch seinen Anwalt gemachten Einwurf, das Dienststrafverfahren bis zur Beendigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auszusetzen, verhallte indessen ohne Resonanz.

So ergab es sich, dass Brocke zwar Anfang Mai 1933 von der Staatsanwaltschaft Duisburg-Hamborn wieder auf freien Fuß gesetzt worden war, weil sich alle gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen als nicht haltbar, nicht justiziabel oder gegebenenfalls als verjährt erwiesen hatten, doch das Dienststrafverfahren, das letztlich auch aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingeleitet worden war, derweil unbekümmert fortgeführt wurde. Nachdem die Staatsanwaltschaft Ende April bereits in einem vorläufigen Abschlussbericht die Haltlosigkeit der vorgebrachten Anschuldigungen konstatiert hatte und auch zwischenzeitlich erhobene neuerliche Beschuldigungen nach Prüfung auch des Finanzamtes unzutreffend waren, stellte Oberstaatsanwalt Dr. Windhausen die Ermittlungen gegen Brocke am 26. August 1933 endgültig ein.

Tatsächlich aber hatte der Regierungspräsident in Düsseldorf bereits Mitte Juni die Dienstenthebung Brockes und die damit verbundene fünfundzwanzigprozentige Gehaltskürzung bestätigt. Dass Brocke nach dem Willen der NSDAP-Kreisleitung tatsächlich endgültig aus dem Amt entfernt werden sollte, war unmissverständlich aus einem Schreiben zu entnehmen, das Anfang Juni an Staatskommissar Maerz ergangen war. Darin waren insgesamt zehn Namen von mehrheitlich leitenden Beamten der Stadtverwaltung und Stadtsparkasse aufgeführt, die nach dem Willen der NSDAP zu entfernen waren; Brockes Name stand an fünfter Stelle. Die Entlassungen sollten auf der Grundlage des sogenannten "Gesetzes zur Wiederherstellung des deutschen Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 erfolgen.

Zur Prüfung der politischen (Un-)Zuverlässigkeit der gesamten deutschen Beamtenschaft waren von allen Beamten – später von allen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes – Fragebögen auszufüllen. Darin wurden unter anderem frühere Parteimitgliedschaften, das Datum der Übernahme ins Beamtenverhältnis und die biographischen Eckdaten der Eltern und Großeltern abgefragt. Da alle diese Kriterien bei Brocke unkritisch im Sinne des Gesetzes waren (er war bereits vor dem 1. August 1914 als Beamter tätig gewesen, er hatte keiner politischen Partei angehört und seine Herkunft galt im Sinne der NS-Weltanschauung als "arisch"), erfolgte seine Entfernung aus dem Dienst mit dem Hinweis auf eine damit einhergehende Vereinfachung der Verwaltung.

In dieser Situation, bedroht durch ein noch schwebendes Dienststrafverfahren, eingeschüchtert durch demonstrative Präsenz von Nationalsozialisten vor seinem Wohnhaus und wohl auch psychisch wie physisch angegriffen durch die schikanöse Inhaftierung, nahm sich Arthur Brocke in den frühen Morgenstunden des 18. September 1933 das Leben; seine Frau Wilhelmina fand ihn schließlich erhängt am Badezimmerfenster.

Obwohl – oder gerade weil – die Beisetzung Brockes zu einer Art Rehabilitation des Toten geriet, weil ihm nicht nur zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Stadt, sondern auch die ehemaligen Oberbürgermeister Lembke und Schmidt sowie zahlreiche Würdenträger aus Mülheim und Umgebung das letzte Geleit erteilten und Bedienstete der städtischen Bauverwaltung als Sargträger fungierten, verließen Brockes Witwe und die fünf Kinder der Familie zunächst recht eilig die Stadt Richtung Aachen. Von dort aus korrespondierten sie weiterhin mit der Mülheimer Stadtverwaltung, um die Frage der Stolperstein für Arthur Brocke in der Bismarckstraße 31Hinterbliebenenversorgung zu regeln. Vermutlich aus Angst, angesichts der unsicheren Rechtslage möglicherweise doch noch zu Regresszahlungen wegen angeblicher Verfehlungen ihres Mannes herangezogen werden zu können, schlug Wilhelmina Brocke auch im Namen ihrer Kinder das Erbe ihres Mannes aus. Insofern, als auch die Stadt auf etwaige Ansprüche aus der Erbmasse verzichtete, war der Fall Arthur Brocke nun einstweilen zu einem Ende gekommen.

Seit dem 11. Oktober 2007 liegt vor seinem ehemaligen Wohnhaus in der Bismarckstraße 31 ein "Stolperstein" des Kölner Künstlers Gunter Demnig in Erinnerung an Arthur Brocke.

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Stand: 14.11.2011

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