Befristete Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Aufenthaltsgesetz) ist der befristete Aufenthaltstitel des Aufenthaltsgesetzes.

Eine Aufenthaltserlaubnis kann u.a. zum Ehegattennachzug, zum Kindernachzug, für Studienzwecke und zur Arbeitsaufnahme erteilt werden.

Für die Erteilung ist in der Regel ein entsprechendes Visum erforderlich. Dies ist vor der Einreise in das Bundesgbiet bei der zuständigen deutschen Botschaft im Ausland zu beantragen.

Für EU-Angehörige und Schweizer sowie deren Familienangehörige gelten besondere Regelungen. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.
 
Notwendige Unterlagen für die Erteilung / Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 

Generell:

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

 

bei Ehegatten

  • Gültiger Nationalpass
  • Heiratsurkunde
  • Einkommensnachweise
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag / Eigentumsnachweis
  • ein biometrisches Foto

 

bei Kindern

  • Gültiger Nationalpass
  • Schulbescheinigung (ab 7 Jahre)/ Ausbildungsvertrag
  • Einkommensnachweise der Eltern
  • Mietvertrag / Eigentumsnachweis
  • ein biometrisches Foto


bei Selbständigen

  • Gültiger Nationalpass
  • Bescheinigung vom Steuerberater über monatlichen Nettoverdienst oder Bilanz
  • Krankenversicherungsnachweis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Mietvertrag
  • ein biometrisches Foto
  • ggf. Gewerbeanmeldung/Eintragung in die Handwerksrolle

 

bei Arbeitnehmern

  • Gültiger Nationalpass
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertag
  • ein biometrisches Foto

 

bei Studenten

  • Gültiger Nationalpass
  • Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (Sparbuch, Kontoauszüge)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertag
  • ein biometrisches Foto

 

Gebühren

Ersterteilung (bis 1 Jahr / mehr als 1 Jahr)

  • 50,- EUR / 60,- EUR (Erwachsene)
  • 25,- EUR / 30,- EUR (Minderjährige)

Verlängerung (bis 3 Monate / mehr als 3 Monate)

  • 15,- EUR / 30,- EUR (Erwachsene)
  • 7,50 EUR / 15,- EUR (Minderjährige)

 

Gebührenbefreiung

In den meisten Fällen sind befreit:

  • Ehegatten und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie Elternteile minderjähriger Deutscher
  • Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU und EWR sowie ihre Ehegatten und Verwandten in auf- und absteigender Linie
  • Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (ALGII) oder nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Bitte bringen Sie den Bewilligungsbescheid mit)
  • Asylberechtigte und sonstige Ausländer, die im Bundesgbiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge genießen

Kontakt


Stand: 27.04.2011

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