Auflösung des Versorgungsamtes führt zu keinen Veränderungen für die Bürgerinnen und Bürger

Mit dem "Zweiten Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur" hat der Landtag Nordrhein-Westfalen u.a. die Auflösung der Versorgungsämter beschlossen. Die Aufgabenbereiche "Schwerbehindertenrecht" und "Elterngeld" werden mit Wirkung ab 1. Januar 2008 auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen.

Auf der Basis des bisherigen Zuständigkeitsbereiches des Versorgungsamtes Essen (Stadtgebiete Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen) wird die Stadt Essen die Aufgaben im Rahmen einer Kooperation auf der MEO-Ebene zentral für alle drei Städte wahrnehmen.

Die Aufgabenfelder sind dort dem Amt für Soziales und Wohnen zugeordnet worden. Die Stadt Essen kann die bisherigen Strukturen des Versorgungsamtes (wie Gebäude, Organisation und Personal) weiter nutzen.

Die bisherigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind daher trotz des Zuständigkeitswechsels unverändert am gewohnten Ort (Kurfürstenstr. 33 in 45138 Essen) und unter der bekannten Telefonnummer (02 01 / 8 98 80) zu erreichen. Anschreiben sind zukünftig an folgende Adresse zu richten:

Stadt Essen,

Amt für Soziales und Wohnen (Abt.50-5),

45121 Essen

Kontakt


Stand: 21.12.2007

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