Ausbildungsförderung (Schüler - BAFÖG)
Das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für die Förderung schulischer Ausbildungsgänge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler - BAFÖG).
Für die Förderung des Studiums an einer Universität, Fach- oder Gesamthochschule ist das der jeweiligen Einrichtung angegliederte Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes zuständig.
Weitere Informationen zu Fragen der Förderung, der Zuständigkeit und der Antragsstellung werden Ihnen gerne persönlich erteilt.
AnsprechpartnerInnen:
A - L : Birgit Koberling Telefon 02 08 / 455 - 45 16
M - Z: Marcel Kissmann Telefon 02 08 / 455 - 45 19
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 16.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Stand: 25.06.2012
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