Kompensationsflächen

Kompensationsflächen

Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden nach § 15 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt zu kompensieren.

Ausgleichsfläche Mülheim-Selbeck, Obstwiese - G. Angstmann

Ein Eingriff gilt als kompensiert, wenn und sobald die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild in gleichartiger Weise wiederhergestellt oder ersetzt sind. Art und erforderlicher Umfang von Kompensationsmaßnahmen werden in der Regel in Fachgutachten wie landschaftspflegerischen Begleitplänen ermittelt und in Genehmigungen, Satzungen oder vergleichbarem verbindlich festgelegt.

Die Flächen, die für die Kompensation von Eingriffen genutzt werden, werden im Allgemeinen als Kompensationsflächen oder Ausgleichsflächen bezeichnet. Bei genauerer Betrachtung werden verschiedene Begrifflichkeiten unterschieden:

  • Kompensationsfläche = Oberbegriff, der Ausgleichs- und Ersatzflächen zusammenfasst.
  • Ausgleichsfläche = Fläche am Ort des Eingriffs, auf der durch Ausgleichsmaßnahmen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederherstellt werden und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederherstellt oder neu gestaltet wird.
  • Ersatzfläche = Fläche, auf der durch Ersatzmaßnahmen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederherstellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet werden.
  • Flächenpool = Ansammlung von zur Verfügung stehenden potenziellen Kompensationsflächen, denen bisher keine Eingriffe zugeordnet und auf denen bisher keine Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich vorgenommen wurden.
  • Ökokonten = Kompensationsflächen, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden.

Nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW haben die unteren Naturschutzbehörden ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zu führen.

In Mülheim wird seit 1994 ein "Ausgleichsflächenkataster" geführt. Einem Eingriff/Vorhaben zugeordnete Kompensationsflächen sowie in Mülheim vorgehaltene Ökokonten sind im Kataster mit verschiedenen Detailinformationen wie Lage, Art der Maßnahme, Größe oder zugeordnetem Eingriff aufgeführt.

Seit 2021 ist das Kompensationsflächenkataster online verfügbar.
Der Kartendienst ist unter folgendem Link zu erreichen: GeodatenMülheim - Kompensationsflächenkataster

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Stand: 01.09.2022

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