Auskunft aus dem Fahrzeugregister

Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister (Halterauskunft) kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, wenn es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt.

Soll nach einem Verkehrsunfall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung gebracht werden, können Sie sich in diesem speziellen Fall auch an den sogenannten "Zentralruf" der Autoversicherer wenden. Mehr Informationen hierzu erhalten sie am Ende des Beitrages.

Soweit mit der Schadensabwicklung ein Rechtsanwalt beauftragt wurde, holt dieser in der Regel die erforderlichen Auskünfte ein.

Sie können Ihre Anfrage nur schriftlich stellen oder persönlich das Bürgeramt aufsuchen und dort einen Antrag stellen. Das Antragsformular finden Sie als PDF-Datei im Kontext.

Telefonische Anfragen dürfen durch das Bürgeramt nicht beantwortet werden! Da bitten wir um Ihr Verständnis!

Unterlagen

Unterlagen

Senden Sie ein formloses, schriftliches Auskunftsersuchen mit Namen, Anschrift und Angabe des Geburtstages des Anfragenden sowie einer Begründung an das Bürgeramt. Auskünfte werden nur erteilt, wenn die Identität des Anfragenden nachvollziehbar ist und ein verkehrsrechtliches Interesse erkennbar ist. Fügen Sie nach Möglichkeit einen Verrechnungsscheck in Höhe der Auskunftsgebühr bei, anderenfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Ein ausdruckbares Musterformular für eine Anfrage kann aus dem Kontext heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Gebühren

Gebühren

  • 5,10 Euro

Hier gelangen Sie zum "Zentralruf" der Autoversicherer.

Kontakt

Kontakt

Kontext


Stand: 11.05.2012

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