Auskunft aus dem Grundwasserkataster

Die Untere Bodenschutzbehörde führt ein Kataster über Grundwassermessstellen in Mülheim an der Ruhr, in dem zum Beispiel Grundwasserstände registriert sind.

Grundeigentümern oder deren Bevollmächtigten werden auf Antrag schriftliche Auskünfte erteilt.

Entsprechend § 9 Absatz 1 Ziffer 1. und 3. UIG (Umweltinformationsgesetz vom
22. Dezember 2004 in der jeweils geltenden Fassung) erfolgt die Auskunft an die Bevollmächtigten in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung / Vollmacht der Grundeigentümerin / des Grundeigentümers.

Ein Antragsformular können Sie unten unter dem Kontext herunterladen. 

Gebühren

Gebühren

Die Grundwasserauskunft wird nach den hierzu erforderlichen Recherchen schriftlich erteilt und ist gemäß § 2 Absatz 3 Ziffer 1. und § 4 Abs. 1 UIG (Umweltinformationsgesetz vom 22. Dezember 2004 in der jeweils geltenden Fassung) und § 5 Absatz 1 UIG NRW (Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen vom
29. März 2007) kostenpflichtig.

Die Gebühren sind nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand kalkuliert und betragen im Durchschnittswert zwischen 44,- bis 90,- Euro.
Die Gebühr kann je nach Arbeitsaufwand bis 250,- Euro erhoben werden (AVerwGebO,NW vom 3. Juli 2001; Stand 4. Mai 2010; Tarifstelle 15c.1.1.2).

Kontakt

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Stand: 25.01.2012

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