Auskunft aus dem Grundwasserkataster

Die Untere Bodenschutzbehörde führt ein Kataster über Grundwassermessstellen in Mülheim an der Ruhr, in dem z.B. Grundwasserstände registriert sind.

Grundeigentümern oder deren Bevollmächtigten werden auf Antrag schriftliche Auskünfte erteilt.

Entsprechend § 9 Abs. 1 Ziffer 1. und 3. UIG (Umweltinformationsgesetz vom 22. Dezember 2004 in der jeweils geltenden Fassung)  erfolgt die Auskunft an die Bevollmächtigten in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung / Vollmacht der Grundeigentümerin / des Grundeigentümers.

Ein Antragsformular können Sie unten unter dem Kontext herunterladen. 
 

Gebühren

Gebühren

Die Grundwasserauskunft wird nach den hierzu erforderlichen Recherchen schriftlich erteilt und ist gemäß § 2 Abs. 3 Ziffer 1. und § 4 Abs. 1 UIG (Umweltinformationsgesetz vom 22. Dezember 2004 in der jeweils geltenden Fassung) und § 5 Abs. 1 UIG NRW (Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2007) kostenpflichtig.

Die Gebühren sind nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand kalkuliert und betragen im Durchschnittswert zwischen 41,00 bis 90,00 Euro. Die Gebühr kann je nach Arbeitsaufwand bis 250,00 Euro erhoben werden (AVerwGebO,NW v. 3. Juli 2001; Stand 10. Juni 2008; Tarifstelle. 15c.1.1.2).  

Kontakt

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Kontext


Stand: 12.11.2009

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