Ausstellung eines Kinderreisepasses

Wichtiger Hinweis:

Das Bürgeramt kann grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten erteilen.

Eltern von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können einen Kinderreisepass beantragen, wenn sie in Mülheim an der Ruhr gemeldet sind (Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt).

Die Verlängerung eines bereits ausgestellten Kinderreisepasses ist bis zum
12. Lebensjahr möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den untenstehenden Links.

Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. Das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder" wird zum Ausdruck am Ende dieses Beitrags zur Verfügung gestellt.
In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgeramt aufnehmen.

Die Anwesenheit des Kindes ist immer erforderlich.

Im Regelfall werden Kinderreisepässe bei der Antragstellung sofort ausgestellt und können mitgenommen werden.

 

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde oder Stammbuch
  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm, biometrietaugliches Frontfoto, weitere Informationen dazu finden Sie unterhalb des Beitrages)
  • gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Kindern in Pflegefamilien
  • die Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten
  • der Personalausweis oder Reisepass des/der alleinigen Sorgeberechtigten

 

Formulare

Formulare

Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder

Der Antrag kann am Ende dieses Beitrages ausgedruckt werden.

 

Gebühren

Gebühren

13,- Euro

 

Informationen zum Thema biometrietaugliches Frontfoto: www.epass.de

 

Kontakt

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Kontext


Stand: 21.03.2013

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