Ausstellung eines Personalausweises (ePA)
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Allgemeine Informationen
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
Für Personen ab 12 Jahren kann ein Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Unterschrift beider Elternteile ist erforderlich, sofern beide das Sorgerecht gemeinsam besitzen. Das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder" wird zum Ausdruck am Ende dieses Beitrags zur Verfügung gestellt.
Gültigkeit: Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Geltungsdauer sechs Jahre. Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden, daher sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neuer beantragt werden.
Bearbeitungsdauer: Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Personalausweis her. Auf die in der Regel etwa eine Woche dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Ausweisbehörde keinen Einfluss. Es wird auf die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises hingewiesen. Informationen hierzu finden Sie in den weiter untenstehenden Links.
Bei Eheschließung kann der Personalausweis ab acht Wochen vor der Heirat auf den neuen Ehenamen gegen Vorlage der Bescheinigung zur Anmeldung zur Eheschließung beantragt werden. Mehr zum Thema Heirat und Lebenspartnerschaft finden Sie in den weiter untenstehenden Links.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Wie geht es dann nach der Beantragung weiter?
Sobald das Bürgeramt die Bundesdruckerei mit der Herstellung Ihrer Personalausweiskarte beauftragt hat, können Sie
- sich jederzeit über den Bearbeitungsstand informieren. Informationen hierzu finden Sie unter "Passauskunft online" in den untenstehenden Links.
- Sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren - bis zu vier Wochen im Voraus. Sie benötigen dazu lediglich eine gültige E-Mail-Adresse zur Bestätigung Ihrer Terminreservierung. Natürlich ist eine Abholung auch ohne einen Termin während der Öffnungszeiten des Bürgeramtes möglich.
- Die Aushändigung des Personalausweises mit eingeschalteter eID-Funktion ist nur möglich, wenn Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben und dies bei Abholung bestätigen. Andernfalls kann die Aushändigung nur mit ausgeschalteter eID-Funktion erfolgen.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
- Reisepass beziehungsweise Kinderausweis, bei Eheschließung das Familienbuch/ die Heiratsurkunde, bei erstmaliger Antragstellung das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
- aktuelles, biometrietaugliches Frontfoto (weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei unterhalb des Beitrages)
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- die Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten
- der Personalausweis oder Reisepass des/der alleinigen Sorgeberechtigten
Bei Verlust Ihres Personalausweises legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Ausweises Ihren Reisepass (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus.
Eine generelle Vorlageverpflichtung des Stammbuches oder der Geburtsurkunde besteht jetzt zwar nicht mehr, das Bürgeramt empfiehlt jedoch, diese Unterlagen auch weiterhin bei der Beantragung von Ausweispapieren mitzubringen, damit mögliche Unklarheiten bei der Namensführung direkt abgeklärt werden können.
Formulare
Gegebenenfalls der Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder.
Der Antrag kann am Ende dieses Beitrages ausgedruckt werden.
Gebühren
22,80 Euro Ausstellung eines Personalausweises unter 24 Jahren
28,80 Euro Neuausstellung in allen anderen Fällen
gegebenenfalls zuzüglich für die Zusatzfunktionen des Ausweises:
6,00 Euro Entsperrung im Sperrregister
6,00 Euro Neusetzung der Geheimnummer
6,00 Euro nachträgliches Einschalten der eID-Funktion
Hier finden Sie die Homepage der Bundesdruckerei.
Kontakt
Kontext
Stand: 14.03.2012















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