Ausstellung eines Reisepasses (ePasses)
Dieses Dokument dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.
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Wichtiger Hinweis: Das Bürgeramt kann grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten erteilen. |
Informationen zur Beantragung eines Reisepasses (ePasses):
- Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes.
- Der Antragsteller muss volljährig sein. Für Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich (das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder" wird zum Ausdruck am Ende dieses Beitrags zur Verfügung gestellt).
Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich. Daher sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neuer Reisepass beantragt werden.
Bearbeitungsdauer: Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Reisepass her. Auf die in der Regel etwa vier Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Ausweisbehörde keinen Einfluss. Das Antragsformular wird im Bürgeramt ausgedruckt. Sie brauchen nur Ihre Daten zu überprüfen und zu unterschreiben. Abschließend werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Besondere Reisepässe:
- Der 48-Seiten-Pass für Geschäftsleute und Vielreisende
- Der Zweitpass für Geschäftsleute gegen Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers
- Bei Eheschließung kann der Reisepass ab acht Wochen vor der Heirat auf den neuen Ehenamen gegen Vorlage der Bescheinigung zur Anmeldung zur Eheschließung beantragt werden.
- Der Expresspass - der EURO-Pass innerhalb von 3 - 4 Tagen
- Falls auch die Frist für einen Expresspass nicht ausreicht, besteht noch die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses, jedoch sollte die Notwendigekit durch entsprechende Nachweise (wie Buchungsunterlagen) belegt werden können. Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr gültig.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- alter Reisepass (auch, wenn er ungültig ist) oder Personal- beziehungsweise Kinderreisepass.
- ein aktuelles Passbild, das heißt biometrietaugliches Frontfoto (weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei unterhalb des Beitrages).
- Bei Verlust Ihres Reisepasses legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Passes Ihren Personalausweis (falls vorhanden) vor.
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses notwendig) oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht.
Eine generelle Vorlageverpflichtung des Stammbuches oder der Geburtsurkunde besteht jetzt zwar nicht mehr, das Bürgeramt empfiehlt jedoch, diese Unterlagen auch weiterhin bei der Beantragung von Ausweispapieren mitzubringen, damit mögliche Unklarheiten bei der Namensführung sofort abgeklärt werden können.
Formulare
Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder
Der Antrag kann am Ende dieses Beitrages ausgedruckt werden.
Gebühren
37,50 Euro Ausstellung eines Reisepasses unter 24 Jahren
59,00 Euro Neuausstellung in allen anderen Fällen
gegebenenfalls zuzüglich:
22,00 Euro Aufpreis für 48-Seiten-Pass
32,00 Euro Aufpreis für Express-Pass
26,00 Euro vorläufiger Reisepass
Hier finden Sie die Homepage der Bundesdruckerei.
Kontakt
Kontext
- Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Beantragung eines Kinderreisepasses (Dateigröße: 38 KB/-typ: pdf)
Stand: 09.12.2011















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