Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 18 (v) - Postreitweg

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 1. März 2012 den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Postreitweg - E 18(v)" gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15. März 2012 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

Ziele der Planung:

  • Errichtung von vier Doppelhäusern, d. h. insgesamt 8 Wohneinheiten
  • Erschließung über eine Privatstraße vom Postreitweg (zwischen den Häusern 17
    und 27)

Pläne:

Luftbild zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Postreitweg - E 18(v) Rechtsplan zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan Postreitweg - E18(v) Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Postreitweg - E 18(v) Ansicht / Schnitt zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Postreitweg - E18(v)

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:

- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de


Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.

Hinweise

Kontakt

Kontext


Stand: 19.04.2012

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