Bahnfahrten

S-Bahn im Bahnhof.Schwerbehinderte Personen sind häufig in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und müssen gegenüber Nichtbehinderten häufig höhere Kosten aufwenden. Zum Ausgleich dieser Nachteile sind Betroffene mit bestimmten eingetragenen Merkzeichen berechtigt, öffentliche Verkehrsmittel im Regional- und Fernverkehr ermäßigt oder auch kostenlos zu nutzen. Dazu müssen Sie einen amtlichen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke besitzen.

Hier einige Beispiele der Vergünstigungen:

  • Merkzeichen G, aG und Gl – Berechtigung der ermäßigten Fahrt im Regionalverkehr mit einer Wertmarke von 60,-- Euro pro Jahr bzw. 30,-- Euro pro Halbjahr.
  • Merkzeichen H und/oder Bl berechtigen zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.
  • Merkzeichen B berechtigt die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen zur kostenlosen Nutzung ohne Kilometerbegrenzung, auch wenn die zu gebleitende Person selbst bezahlen muss.

Auf schriftliche Anforderung übersendet das zuständige Versorgungsamt in Essen die Unterlagen und die jeweilige Wertmarke.


Ansprechpartner für Mülheim: 
Stadt Essen (ehemals Versorgungsamt)
Stadtamt 50-5
Kurfürstenstraße 33
45138  Essen
Tel.: 0201 / 885-0560


Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".

Kontakt


Stand: 29.11.2011

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