Bannerwerbung auf der städtischen Internetseite

Bannerwerbung auf der städtischen Internetseite

Die Schaltung von Werbeanzeigen auf der städtischen Internetseite muelheim-ruhr.de ist sowohl in den Verzeichnisdiensten als auch auf anderen Seiten möglich. Mit einer großflächigen Vermarktung ist jedoch in Zukunft nicht zu rechnen. Der öffentliche Charakter des Portals muelheim-ruhr.de soll gewahrt bleiben, die Internetseite der Stadt bleibt damit weiterhin eine seriöse Informationsquelle.

Bannerwerbung auf der städtischen Internetseite, beispielsweise unter der Rubrik Rathaus und Bürgerservice.

Die Verzeichnisdienste sind elementarer Bestandteil des Portals muelheim-ruhr.de und helfen Internetnutzer*innen bei der Orientierung nach Branchen, Gaststätten und Vereinen. In den einzelnen Verzeichnisdiensten konnte schon immer geworben werden, weil dort keine Dienstleistungen der Stadt vorgestellt wurden. Genutzt wurde dieses Angebot jedoch sehr unterschiedlich.

Im Rahmen des Haushaltsforums 2010 wurde der Sparvorschlag Nummer 32 zur Diskussion gestellt: „Bannerwerbung auf der städtischen Internetseite“. Bei den Internetnutzer*innen stieß der Vorschlag unter dem Strich bei einer Wertung von 57 Zustimmungen auf eine hohe Akzeptanz.

Solange Werbeschaltungen einen Mehrwert bieten und in der Anzahl begrenzt bleiben, werden sie von den Internetnutzer*innen auch in der Praxis akzeptiert.

muelheim-ruhr.de bleibt seriös

Maximal zwei Werbeeinblendungen pro Seite sind möglich; dabei soll die Werbung jedoch immer einen Mehrwert in Bezug auf die Dienstleistung darstellen und als Werbung gekennzeichnet sein, um eine Abgrenzung zur städtischen Dienstleistung zu gewährleisten.

Der öffentliche Charakter des Portals muelheim-ruhr.de soll unverändert gewahrt bleiben, damit die Internetnutzer*innen die Seite der Stadt auch weiterhin als seriöse Quelle wahrnehmen. Werbung wird daher nicht wie bei anderen Seiten einiger deutscher Großstädte dazu führen, dass die Internetnutzer*innen die städtischen Informationen vor lauter Werbeanzeigen nicht mehr sehen.

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Stand: 11.03.2024

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