Bauen
In Landschafts- und Naturschutzgebieten ist das Bauen grundsätzlich verboten.
Grundlage für diese Verbotsbestimmung ist das »Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen« in Verbindung mit dem Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Diese Verbotsbestimmung bezieht sich auch auf »Bauvorhaben, die eigentlich keine Baugenehmigung brauchen.«
Geringfügige Um-/Anbauten an bestehenden Gebäuden in Landschafts- oder Naturschutzgebieten sowie im Sinne des Baurechts »privilegierte Vorhaben« (in der Regel Bauvorhaben von haupt- und nebenberuflich tätigen Landwirten) können von diesen Bauverbotsbestimmungen auf Antrag befreit werden.
Der Befreiungsantrag ist beim Umweltamt der Stadt Mülheim an der Ruhr zu stellen.
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Stand: 23.07.2007














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