Bauen

In Landschafts- und Naturschutzgebieten ist das Bauen grundsätzlich verboten.

Grundlage für diese Verbotsbestimmung ist das »Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen« in Verbindung mit dem Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Diese Verbotsbestimmung bezieht sich auch auf »Bauvorhaben, die eigentlich keine Baugenehmigung brauchen.«

Geringfügige Um-/Anbauten an bestehenden Gebäuden in Landschafts- oder Naturschutzgebieten sowie im Sinne des Baurechts »privilegierte Vorhaben« (in der Regel Bauvorhaben von haupt- und nebenberuflich tätigen Landwirten) können von diesen Bauverbotsbestimmungen auf Antrag befreit werden.

Der Befreiungsantrag ist beim Umweltamt der Stadt Mülheim an der Ruhr zu stellen.

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Stand: 23.07.2007

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