Baugeld fast geschenkt

 

Auch im Jahr 2006 stellt das Land Nordrhein-Westfalen wieder zinsgünstige Baudarlehen zur Verfügung. Gefördert werden selbstgenutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.

Schon mit einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen können Familien in den Genuss dieser Mittel kommen. Allerdings müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Neu in diesem Jahr ist, dass diese Einkommensgrenzen um bis zu 40 % überschritten werden dürfen. Mit einem Jahresbruttoeinkommen von 58.000.- EUR liegt eine Familie mit 2 Kindern noch innerhalb dieser Einkommensgrenze.

Im Neubaubereich gilt: Bereits mit einem Kind sind einkommensabhängig Darlehen von 70.000.- EUR bzw. 45.000.- EUR möglich. Weitere Kinder erhöhen den Darlehensbetrag. Die Tilgung beträgt 1 %.

Bei Erwerb von vorhandenem Wohnraum beträgt das Darlehen je nach Einkommen 49.000.- EUR oder 31.500.- EUR. Auch hier erhöht jedes weitere Kind den Darlehensbetrag. Allerdings werden diese Darlehen mit 4 % getilgt.

Die Verzinsung aller Darlehen beträgt für mindestens 5 Jahre 0 % bzw. 2 %.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich noch ein sog. Starterdarlehen in Höhe von 8.000.- EUR gewährt werden.

Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Wohnungsförderung und Wohnungswesen unter den Telefonnummern
455 – 6410 / - 6412 / - 6413 / -6415 / - 6417.



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Stand: 19.04.2006

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