Bauliche Hilfen

Bauliche Hilfen

Hörschutz und Bohrmaschine vor einer Steinwand, Symbol für Bauliche Hilfen, Sanierung, Barrierefreies Umbauen - Pixabay

Die meisten Menschen sind nicht von Geburt an, sondern durch Unfälle, Krankheiten oder ähnliches, erst im Laufe ihres Lebens behindert. Damit sie nun in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben können, benötigen sie manchmal bauliche Veränderungen, die gezielt ihr individuelles Handikap ausgleichen können.

Menschen mit Behinderungen haben auf solche Hilfen Anspruch und können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur barrierefreien Gestaltung ihrer Wohnungen beantragen. Wenn weder Pflegekasse oder Sozialhilfetragende zuständig sind, bietet das Land Nordrhein-Westfalen Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung, Erhaltung oder zum behindertengerechten Umbau von Wohnraum an (Wohnungshilfen).

Barrierefreier Wohnraum ist ebenfalls für Eltern mit Kindern und insbesondere die steigende Anzahl der Senior*innen in unserem Land von großem Vorteil.

Bauliche Hilfen stehen auch der wachsenden Zahl älterer Menschen offen und ermöglichen ihnen, so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld und in der eigenen Wohnung zu führen.

Betroffene und Vermietende können sich über zinsgünstige Baudarlehen für Schwerbehinderte beraten und informieren lassen.

Ansprechperson in Mülheim für zinsgünstige Baudarlehen ist die Abteilung Wohnbauförderung und Grundstücksverkehr des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung und Wohnungsbauförderung, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".

Kontakt


Stand: 08.03.2023

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