Baumschutz

Die Baumschutzsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr schützt seit 1979 den Baumbestand im sogenannten »bebauten Innenbereich« unserer Stadt. Laubbäume sind ab 60 cm, Obst- und Nadelgehölze ab 100 cm Stammumfang (gemessen in 1 Meter Höhe) geschützt.

Diese Bäume dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes gefällt oder in ihrem arttypischen Aussehen erheblich verändert werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt pro Grundstück 51,13 Euro (Genehmigungsbescheid) bzw. 38,35 Euro (Ablehnungsbescheid).

Verstöße gegen die Satzung können mit Bußgeldern bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.

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Stand: 20.12.2010

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