Bauordnungsrecht
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW, LandesbauO) bildet die Grundlage des Bauordnungsrechts. Dieses gilt für alle baulichen Anlagen, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich genehmigungspflichtig sind.
Neben Anforderungen an Grundstücke und an bauliche Anlagen sind in der Landesbauordnung das Baugenehmigungsverfahren einschließlich der Bauüberwachung sowie die Zuständigkeiten der am Bau Beteiligten (Bauherren, Entwurfsverfasser, Unternehmer etc.) und der Behörden geregelt.
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Stand: 17.04.2012













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